Versandhandel

DHL: Vorerst keine Arzneimittel-Drohnen mehr

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Berlin -

Gut acht Monate nach dem Drohnenflug mit Medikamenten über den Rhein will man bei der Deutschen Post vorerst keine weiteren Testflüge starten. Die Daten des Versuchs würden derzeit noch ausgewertet, sagte eine DHL-Sprecherin. Als Eintagsfliege sei die Testlieferung aber keineswegs zu verstehen.

Im Dezember war der „DHL Paketkopter“ zu seinem Jungfernflug als Medikamentenlieferer gestartet. Dabei hatte die Drohne ein Paket mit Arzneimitteln von einer Apotheke in Bonn zur DHL-Konzernzentrale auf der anderen Rheinseite gebracht. Etwa zwei Minuten hatte der Flug von einem Kilometer gedauert. Die Drohne war in rund 50 Metern Höhe geflogen und von zwei Steuermännern mit Funksignalen ins Ziel gelotst worden.

Der Paketkopter mit vier Rotoren war von der DHL zusammen mit der Firma Microdrones aus Siegen entwickelt worden. Er kann eine Ladung von bis zu einem Kilogramm befördern und mehr als eine Stunde lang mit bis zu 50 Stundenkilometern fliegen.

Für den Flug hatte eine behördliche Sondergenehmigung vorgelegen. Generell gibt es in Deutschland keine Zulassung von zivilen unbemannten Flugobjekten. Das Risiko von Zusammenstößen oder Abstürzen der Drohnen wird als zu hoch eingeschätzt.

Apotheker hatten auf den Testflug verärgert reagiert. Ihrer Meinung nach bagatellisieren die Drohnenlieferungen die Abgabe von Arzneimitteln und diskreditieren den Beruf des Apothekers. Vielfach wurde das Projekt aber auch als reiner Marketing-Gag gesehen.

Während die Post noch auswertet, ist der Interneteinzelhändler Amazon schon einen Schritt weiter: Das Unternehmen hat vor einigen Wochen in den USA eine Testlizenz für die Auslieferung per Drohne beantragt. Die US-Flugaufsicht veröffentlichte das Antragsschreiben von Amazon auf einer Website der Regierung.

Bislang hat Amazon die Drohnen nur auf firmeneigenem Gelände in Seattle getestet. Geplant ist die Lieferung von Paketen mit einem Gewicht von bis zu 2,5 Kilo. Laut dem Schreiben sind etwa 85 Prozent der Bestellungen bei Amazon leicht genug, um von einer Drohne ausgeliefert zu werden. Auch in den USA ist der zivile Drohnenverkehr bislang vollständig verboten.

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