Versandhandel

Billiger.de: Grippostad als Top-Deal

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Berlin -

Geiz ist angeblich geil. Und wer besonders wild auf Schnäppchen ist, der treibt‘s im Internet. Während die großen Versandapotheken ihre Preise mittlerweile relativ stabil halten können, weil ihre Kunden ihnen auch so die Treue halten, müssen kleinere Anbieter über den Preis punkten. Unter den Top-Deals des Preisvergleichportals Billiger.de sind in dieser Woche auch Medikamente.

Auf Platz 1 im aktuellen Newsletter mit den Top-Deals der Woche findet sich Grippostad C. Das Erkältungsmittel von Stada wird von Apodiscounter mit einem Nachlass von 66 Prozent angeboten. Allerdings weist Billiger.de darauf hin, dass die im Newsletter genannten Rabatte teilweise nur 24 Stunden gültig sind. Tatsächlich ist der Preisvorteil bereits auf 57 Prozent abgeschmolzen.

Nach einer Umhängetasche der Marke Chiemsee, einer Damenuhr von Michael Kors und einer Jeansshorts von Jack & Jones folgt wieder ein Medikament: Volksversand bietet Ibuprofen 400 mg der Marke Medibond (Interpharm) in der Packung zu 50 Stück 60 Prozent billiger an.

Nach weiteren Schnäppchen wie einem Trolley, einem Bauch-weg-Badeanzug für Damen, einer Halskette, Turnschuhen, einer Taucheruhr, einem Eau de Toilette und einer schmuckvollen Handytasche folgt noch ein Bestseller aus dem Arzneimittelbereich: Medipolis, mittlerweile Teil von Apodiscounter, bietet das Nasenspray pur Ratiopharm plus mit 76 Prozent Preisvorteil an.

Billiger.de gehört mit sieben Millionen Seitenaufrufen zu den führenden Preisvergleichportalen in Deutschland. 2015 summierten sich die Erlöse der Plattform auf 30 Millionen Euro. Hinter dem Portal stehen 37 Verlage, größter Anteilseigner ist die Telekom.

Allerdings werden nur die Angebote von Händlern ausgespielt, die einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen habe. Bei der Suche nach OTC-Medikamenten werden derzeit in der Regel knapp 50 verschiedene Angebote ausgespielt.

Auf dem Portal und im Newsletter wird übrigens nicht erklärt, worauf sich die Rabatte beziehen. In der Vergangenheit hatte es immer wieder Rechtsstreitigkeiten gegeben. Entsprechend komplex sind die Sternchenhinweise in den Webshops: Alle drei Versandapotheken referenzieren auf den Apothekenverkaufspreis (AVP). Dieser wird definiert als „ein vom pharmazeutischen Hersteller angegebener einheitlicher Abgabepreis für solche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die zum Zwecke der Abrechnung zwischen Apotheker und gesetzlichen Krankenkassen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse an den Verbraucher (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren oder chronisch Kranken) abgegeben werden. Im Falle der Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse wird der AVP abzüglich von 5 Prozent an die Apotheke ausbezahlt.“

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