Versandhandel

Abmahnung wegen Öko-Test

, Uhr aktualisiert am 26.01.2016 13:04 Uhr
Berlin -

Im Versandhandel lauern verschiedene juristische Fallstricke. Aktuell wurde ein Amazonhändler abgemahnt, weil er über das Verkaufsportal den Weleda-Fußbalsam mit dem Verweis auf ein Testergebnis von Öko-Test beworben hatte – ohne jedoch das Datum der Veröffentlichung zu nennen. Auch mehrere Versandapotheken verweisen auf das Ergebnis.

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln hat die Firma Gebrauchs.info abgemahnt, weil sie in der Produktbezeichnung bei Amazon auf ein Ergebnis von Öko-Test verwiesen hatte. Dort hieß es: „Das Verbrauchermagazin Öko-Test bewertet Weleda Fußbalsam mit sehr gut [...]“. Laut dem Verein wurde aber die genaue Fundstelle der Testveröffentlichung nicht angegeben. Die Verbraucher seien dadurch nicht in der Lage, die Quelle zu finden, sagt Geschäftsführer Joachim Dahlmann.

Möglicherweise sei das veröffentlichte Testergebnis längst nicht mehr gültig und durch eine neue Veröffentlichung abgelöst. Der betroffene Artikel wird aktuell bereits mit der Quellenangabe beworben. Ob die Firma mit Sitz im thüringischen Wasungen eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, war nicht zu erfahren.

Auch mehrere Apotheken verwenden diese Produktbezeichnung, nennen aber die Quelle mit Stand: 01/2007. Die Inhaber sind nicht abgemahnt worden. Betroffen sind etwa CuraVendi – Die Bonus-Apotheke (Römer Apotheke, Rheinberg) von Sabine Neuhoff und Gregor-Maximilian Krug, die Bodfeld-Apotheke in Elbingerode von Holger Neubert sowie Biber Express (Biber Apotheke, Mettmann) von Stephan Bade.

Gefahr, abgemahnt zu werden, lief allerdings die Versandapotheke Medpex von Christiane Bülow-Bichler (Stifts-Apotheke, Ludwigshafen). Auf der Internetseite wird ebenfalls der Weleda-Fußbalsam angeboten. In der Beschreibung wurde auf das Ergebnis von Öko-Test verwiesen. Die Quellenangabe fehlte jedoch. Die Versandapotheke hat den Verweis auf das Testergebnis des Magazins mittlerweile komplett entfernt. Eine Abmahnung liege nicht vor, sagt ein Sprecher.

Auch wenn die Produktbezeichnung nicht selbst erstellt wurde, sind die Inhaber für die Inhalte verantwortlich. Allerdings verwenden Apotheken gerade bei Amazon oft die vorgefertigten Beschreibungen anderer Anbieter. Die bereits angelegten Artikel werden samt Fotos und Beschreibung gespiegelt. Dadurch laufen sie jedoch Gefahr, sich haftbar zu machen.

Gebrauchs.info verkauft nicht nur Produkte über Amazon, sondern bietet Endverbrauchern über das Portal den Zugang zu Packungsbeilagen und Gebrauchsinformation an. Verschiedene Versandapotheken nutzen nach Firmenangaben den Service. Außerdem gibt es eine Verlinkung auf das Nürnberger Preisvergleichsportal amedizon.de. Weitere Partner sind laut Gebrauchs.info etwa der Stuttgarter Großhändler Gehe, die Ärztevermittlung Doc2Have, das Portal Inkodirekt und die Vergleichsplattform MediPreis.

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