Ärger für tierische Versandapotheke APOTHEKE ADHOC, 28.07.2014 15:09 Uhr
Tierärzte dürfen Arzneimittel nur in Ausnahmefällen selbst versenden. Der Service darf deshalb auch nicht beworben werden. Keine Arzneimittel, aber ein großes Sortiment an Nahrungsergänzungsmitteln für Tiere verkauft Tierärztin Dr. Tanja Schlegel aus dem baden-württembergischen Nürtingen-Reudern. Wegen ihres Online-Shops „Vetmedapo“ hatte sie Ärger mit der Wettbewerbszentrale.
Auf der Seite werden Diätfutter und Pflegemittel für Hunde und Katzen verkauft, auch Produkte für Kaninchen und Pferde sind im Sortiment. Die Seite ist seit Ende 2012 im Netz und bietet ein großes Portfolio an Ergänzungsfuttermitteln.
Die Wettbewerbszentrale hat Schlegel abgemahnt, weil der falsche Eindruck erweckt werde, es handele sich bei dem Shop um eine Versandapotheke. Das Angebot wurde explizit als „veterinärmedizische Versandapotheke“ beworben.
Zwischenzeitlich wurde dies in „Onlineshop für Produkte rund ums Tier“ geändert. Der Name Vetmedapo ist aber geblieben. Schlegel wollte sich zu dem Streit um den Namen nicht äußern.
In der Sparte „Hunde Medizin“ sind rund 20 Anwendungsgebiete aufgeführt, von „Allergien“ über „Herz/Leber“ und „Magen/Darm“ bis zum Thema „Zähne“. Für Katzenhalter gibt es ähnliche Angebote.
Auch in diesen Kategorien werden zwar hauptsächlich Ergänzungsfuttermittel vertrieben. Trotzdem sei die Bezeichnung der Seite irreführend, moniert die Wettbewerbszentrale. Es handele sich eben nicht um veterinärmedizinische Produkte.
Da Schlegel die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben hat, ist der Fall aus Sicht der Wettbewerbszentrale erledigt.