Zuzahlungsclub

10.000 Euro Strafe für EU-Versandapotheke

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Berlin -

Die EU-Versandapotheke muss ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro zahlen. Aus Sicht des Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) hat die Cottbusser Versandapotheke gegen Auflagen eines früheren Urteils verstoßen. Es geht um die Zusammenarbeit mit dem Zuzahlungsclub „Vivavita“.

Das Landgericht Cottbus hatte der EU-Versandapotheke (Apotheke an der Priormühle, Cottbus) im März 2010 verboten, auf eine Kooperation mit Vivavita hinzuweisen. Der damalige Verein hatten seinen Mitgliedern die Zuzahlung ganz oder teilweise erlassen, wenn sie ihre Arzneimittel bei der Versandapotheken bestellten.

Das Gericht hatte darin einen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) gesehen und der Klage der Wettbewerbszentrale stattgegeben. Das Urteil ist rechtskräftig. Wegen eines Verstoßes gegen das Urteil musste die frühere Inhaberin der EU-Versandapotheke schon einmal 2000 Euro Ordnungsgeld zahlen.

Zwischenzeitlich wurde Vivavita mehrfach angepasst, eine Zuzahlungserstattung für Mitglieder gibt es nach wie vor. Die EU-Versandapotheke hat aktuell auf der Internetseite von Vivavita eine Anzeige geschaltet – und umgekehrt.

Weil die EU-Versandapotheke zudem unter den sieben „Premiumpartnern“ von Vivavita gelistet war, hatte die Wettbewerbszentrale einen neuen Verstoß moniert. In erster Instanz hatte es das Landgericht Cottbus noch abgelehnt, wieder ein Ordnungsgeld zu verhängen.

Doch im Berufungsverfahren sahen es die Richter am OLG als erwiesen an, dass die EU-Versandapotheke damit in den untersagten Preiswettbewerb mit anderen Apotheken trete. Die angebotenen Sonderkonditionen seien ersichtlich günstiger als die übrigen Tarife, bei denen die Rezepteinlösung in allen deutschen Apotheken möglich sei.

Weil die Versandapotheke trotz des früheren Ordnungsgeldes ihr Verhalten „hartnäckig“ fortsetze, war aus Sicht des Gerichts ein „spürbares Ordnungsgeld zu verhängen“.

Die Richter machten deutlich, dass es beim nächsten Mal noch teurer für die Cottbusser Apotheke werden könnte: „Bei etwaigen weiteren Verstößen muss mit einem deutlich höheren Ordnungsgeld gerechnet werden“, heißt es in dem Beschluss vom 28. März.

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