Die Versandapotheke Zur Rose hält weiterhin am Apotheken-A in Filialen der Drogeriekette dm fest. Seit Jahresanfang prangt das Symbol der Apotheken an Eingängen, in den Filialen und auf Werbematerialen. Die Abmahnung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) lässt die Schweizer Ärzte-AG jetzt rechtlich prüfen. Davon hänge ab, ob das Apotheken-A weiter bei dm zu sehen sei, sagt Firmenchef Walter Oberhänsli.
Bei Zur Rose war man laut Oberhänsli von der Reaktion des DAV überrascht. „Wir werden mit diversen Verfahren überzogen, nur weil wir es gut meinen.“ Den Streit mit den Apothekern habe man nicht beabsichtigt: Die Verwendung des „heiligen Apotheken-A“ sei keine gute Idee gewesen, räumt Oberhänsli ein. Wenn die Rechtsprüfung eine Verletzung ergebe, werde das Apotheken-A entfernt, sagt Oberhänsli.
Der DAV hat nach dem Ablauf der gesetzten Frist eine auf das Markenrecht spezialisierte Kanzlei mit der Durchsetzung seiner Ansprüche gegen Zur Rose beauftragt. Dabei wird weniger der Ort der Verwendung, sondern primär die Art und Weise kritisiert. Gemäß der geltenden Markensatzung ist die Nutzung des Apotheken-A unzulässig, wenn es unter anderem mit anderen Zeichen in Verbindung steht. Zur Rose hatte das Symbol bei dm angeschnitten und über einer Kiste dargestellt.
Im Katalog wurde diese Darstellung bereits entfernt. Am Ende wird es vermutlich vor allem um die Frage gehen, ob Zur Rose-Apotheker Ulrich Nachtsheim das Symbol beim Pick-up-Geschäft verwenden darf oder nicht.
Zur Rose ist mit dem Kauf der Versandapotheke DocMorris im Oktober in Deutschland auf den ersten Platz aufgestiegen. Oberhänsli zufolge liegt der Marktanteil bei 34 Prozent. Vorerst wird das Unternehmen an seinem bisherigen Geschäftsmodell, das die Ärztebelieferung in der Schweiz und den tschechischen OTC-Versender VfG einschließt, festhalten.
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