Versandapotheken

Amazon: Apotheker zieht vor Gericht

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Berlin -

Der Streit um den Verkauf von OTC-Arzneimitteln über Amazon geht vor Gericht: Mindestens zehn Apotheken, die die Plattform nutzen, haben die geforderte Unterlassungserklärung verweigert und den Vorwurf des Verstoßes gegen Datenschutzbestimmungen zurückgewiesen. Nun soll ein Musterprozess gegen eine Versandapotheke in Gang gesetzt werden. Die Entscheidung darüber fällt nächste Woche.

Ins Rollen gebracht hat die Aktion Hermann Vogel jr., Inhaber der Winthir-Apotheke in der Nymphenburger Straße in München. Unklar ist derzeit, wie viele Apotheken ihm gegenüber die Unterlassungserklärung abgegeben und ihr Angebot von der Plattform Amazon zurückgezogen haben. Bekannt ist bislang, das zwei Apotheken ihre Internetseiten vom Netz genommen haben. Die Kanzlei Smith, Gambrell und Russell will in der kommenden Woche versuchen, mit den abgemahnten Apotheken eine Vereinbarung über einen Musterprozess zu treffen. Sollte das nicht gelingen, wird es mehrere Verfahren geben. Wie die Kanzlei betont, geht es nicht um ein „Abmahngeschäft“, sondern um die rechtliche Klärung des Sachverhaltes. Dafür sei ein Musterprozess der sinnvolle Weg.

Zehn der abgemahnten Apotheken sehen bei sich keinen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen. Der Datenschutz sei keine marktrelevante Vorschrift und könne daher nicht nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt werden. Außerdem ziehe der Verweis auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung nicht, da diese erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft trete. Aus dem Kaufvorgang alleine ließen sich außerdem kaum Rückschlüsse auf einen bestimmten Gesundheitszustand des Käufers schließen, da auch für Freunde und Verwandte über denselben Amazon-Account bestellt werden könne. Des Weiteren bestreiten die Apotheker die in der Abmahnung vorgebrachte Dringlichkeit, weil sich Vogel jr. erklärtermaßen schon längere Zeit über den Verkauf apothekenpflichtiger Produkte via Amazon ärgere.

Vor einer Woche waren bei 41 Versandapotheken, die ihre Produkte über Amazon anbieten, Abmahnungen wegen Verstoßes gegen den Datenschutz eingegangen. Heute Mittag um 12 Uhr lief die gesetzte Frist ab: Am Donnerstag hatte Amazon mit einer kurzfristig einberufenen Telefonkonferenz auf die Abmahnungen reagiert. Viele der abgemahnten Versandapotheken hatten sich seit Wochenbeginn hilfesuchend an die Zentrale des Konzerns in München gewendet.

Bei der Telefonkonferenz wurde keine einheitliche Linie von den Amazon-Anwälten vorgegeben. Die Situation sei „unbefriedigend unklar“ geblieben, schilderte ein Teilnehmer. Irgendwie sei man sich dann doch einig geworden, dass kein Verstoß gegen den Datenschutz vorliege. Aber eine Musterantwort hatten die Amazon-Anwälte nicht parat. Jede abgemahnte Apotheke musste nun selbst entscheiden.

Eine Apotheke hatte zunächst einmal ihren Webshop vom Netz genommen: „Unsere Internet­seite wird aktuell neu gestaltet. Für aktuelle Informatio­nen, mehr Kunden­service und attrak­tive An­ge­bote. Wir bitten um Ihr Ver­ständ­nis und etwas Ge­duld. Be­suchen Sie uns bald wieder.“ Ob das im Zusammenhang mit der Abmahnung steht, ist nicht bekannt. Der Apotheker ist derzeit nicht zu sprechen.

Dass seit Mai Kunden in München den Expressdienst „Prime Now“ auch für Apothekenprodukte nutzen können, brachte für Vogel jr. das Fass zum Überlaufen. Der Apotheker und seine Anwälte sind der Ansicht, dass der Vertrieb über Amazon gegen den Datenschutz verstößt.

Die Kanzlei fordert von den abgemahnten Apotheken, alle apothekenpflichtigen Produkte vom Amazon-Portal zu entfernen. Nach Angaben von Branchenkennern läuft inzwischen 40 Prozent des OTC-Geschäfts der Versandapotheken über Amazon. „Von dort kommt jede zweite Bestellung“, berichtet ein Versandhändler. Dann wäre dieser Kanal verstopft.

Es sei verboten, Apotheken von Nicht-Apothekern zu betreiben, heißt es in der Begründung der Abmahnung. Insbesondere Gesundheitsdaten gehörten zu den besonders schützenswerten Informationen, deren Erhebung deshalb besonders strengen Vorschriften unterliege. Die abgemahnten Versandapotheken seien bei Amazon registriert und böten dort Medikamente an. Darunter befänden sich auch apothekenpflichtige Arzneimittel wie Aspirin, Grippostad und Canesten.

Amazon sei bekanntlich in Luxemburg ansässig. Und in der eigenen Datenschutzerklärung führe Amazon aus, „dass und welche Daten erhoben werden“ und dass Amazon Daten auch weitergebe. Beim Kauf von Arzneimitteln gehörten dazu auch Namen und Adresse des Bestellers und der Name des Medikaments: „Aus dem Namen des Medikaments lassen sich ganz unschwer Rückschlüsse auf die Beschwerden des Bestellers ziehen“, heißt es in der Abmahnung.

Dies widerspreche in zweifacher Weise den datenschutzrechtlichen Bestimmungen: Es komme zu einer Datenerfassung durch ein Unternehmen, das keinen beruflichen Geheimhaltungspflichten unterliege. Es fehle zudem an der notwendigen vorherigen Zustimmung der Patienten zur Datenweitergabe.

„Damit handeln Sie als Apotheker, der sich dieses besonderen Vertriebskanals ‚Amazon‘ bedient, rechtswidrig.“ Es liege ein klarer Rechtsverstoß vor. „Informationen über Arzneimittelkäufe und damit über Krankheiten von Patienten sind wohl völlig unstrittig besonders geschützte personenbezogenen Daten.“

Den abgemahnten Amazon-Apotheken wirft die Kanzlei Vorsatz vor: Denn in der eigenen Datenschutzerklärung weise die Versandapotheke darauf hin, dass sie verpflichtet sei, vor einer Datenverarbeitung eine Einverständniserklärung einzuholen. Dies „zeigt deutlich, dass hier durch Sie sogar vorsätzlich gehandelt wird.“ Daher stehe Vogel jr. ein Unterlassungsanspruch zu.

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