Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist einer Erhebung zufolge rückläufig. Der Bundesverband des deutschen Versandhandels (bvh) erwartet für das laufende Jahr einen Rückgang von 4,9 Prozent im Medikamentenversand. Dies ergab eine Befragung von TNS Infratest unter 30.000 Verbrauchern im Auftrag des bvh. Der Umsatz im Medikamentenversandhandel sinkt demnach von 473 Millionen Euro im Vorjahr auf 450 Millionen im Gesamtjahr 2008. In der Gruppe „Apothekenversand“ verzeichnete TNS sogar ein Minus von 6,2 Prozent auf 320 Millionen Euro.
Über alle Branchen gerechnet gibt es 2008 einen Umsatzanstieg im Versandhandel um eine Milliarde Euro auf 28,6 Milliarden Euro. Gemessen am Einzelhandel entspricht dies einem Anteil von 7,2 Prozent. Die Versandapotheken haben eigenen Angaben zufolge einen Marktanteil von bis zu 3 Prozent am gesamten Arzneimittelmarkt. „Da gibt es eine relativ große Diskrepanz zwischen der Selbstwahrnehmung und unseren Zahlen“, sagte ein bvh-Mitarbeiter gegenüber APOTHEKE ADHOC.
Dabei entwickelt sich gerade der Onlinehandel überdurchschnittlich gut: Der bvh erwartet einen Umsatzanstieg um 23 Prozent auf insgesamt 13,4 Milliarden Euro (Vorjahr: 10,9 Milliarden Euro). „Der Wachstumsmotor Internet läuft weiter auf Hochtouren“, sagte bvh-Präsident Rolf Schäfer.
Den Umsatzrückgang im Arzneimittelversand „entgegen unserer Erwartungen“ erklärte Schäfer mit den in den „unbegründeten aber anhaltenden Forderungen“ nach einem Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. Dies habe zu Verunsicherung bei den Verbrauchern geführt. „In den Zeitungen stand viel über gefälschte Medikamente aus dem Internet“, sagte Schäfer. Ein Rx-Versandverbot ist aber aus Sicht des bvh die falsche Antwort, da illegale Händler nicht erfasst würden.
Für Nervosität in der gesamten Branche dürfte die geplante Reform der Bonitätsprüfung sorgen, die von den Versendern mehr Transparenz fordert. Schäfer beklagte das aktuelle Gesetzesvorhaben: Der Kauf auf Rechnung sei nur möglich, „weil es mit Hilfe mathematischer Verfahren gelingt, Ausfallrisiken im Vorfeld schnell und zuverlässig einzuschätzen.“ Die Gesetzesänderung bei der Offenlegung unternehmensinterner Verfahren gehe zu weit und sei in Bezug auf die Dokumentationspflichten für Unternehmen zu umfangreich, so der bvh-Präsident.
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