Testkauf

Apotheken testen DocMorris

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Berlin -

DocMorris lässt Apotheken testen und hat ein prominentes Opfer erwischt: Die Vorsitzende der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL), Dr. Heidrun Hoch, hatte ebenfalls Besuch von den Testkäufern erhalten. Doch die Chefin des Arbeitgeberverbands schlägt zurück.

Anfang April hatte DocMorris die Testkäufer in Hochs Burg-Apotheke in Schermbeck geschickt. Eine Mitarbeiterin der Apotheke hatte zwei Packungen à 14 Tabletten Omep Akut 20 mg abgegeben.

Omeprazol ist ab einer Gesamtmenge von 280 mg verschreibungspflichtig. DocMorris verlangte daher von Hoch eine Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Abmahnkosten von 755,80 Euro zuzüglich der Ausgaben für den Testkauf von 53 Euro.

Als Hoch die Sache mit dem Düsseldorfer Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Bernhard Bellinger besprach, bat dieser um eine Kopie der Abmahnung. Er wollte die eigene Mandantschaft vor den Testkäufern warnen. Bei der Recherche fiel seiner Kanzlei auf, dass man bei DocMorris ebenfalls mehr Omeprazol als zulässig ohne Rezept bestellen kann.

Der Rest war leicht: Bellinger ließ im Auftrag von Hoch ebenfalls einen Testkauf bei der Versandapotheke durchführen und erhielt am Folgetag tatsächlich die beiden bestellten Packungen Omep Akut. Jetzt verlangt die Apothekerin von den Kollegen aus den Niederlanden eine strafbewährte Unterlassungserklärung.

Bei der Kanzlei Diekmann Rechtsanwälte, die DocMorris juristisch vertritt, kann man sich nicht erklären, warum im Webshop größere Mengen als zulässig bestellt werden können. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, könne nur ein EDV-technischer Fehler vorliegen, heißt es bei den Hamburger Anwälten.

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