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Sanicare: Gericht stoppt Zwangsvollstreckung Patrick Hollstein, 30.01.2017 08:01 Uhr

Berlin - 

Um die Besitzverhältnisse bei Sanicare wird erbittert gestritten: Ingrid Schein, Witwe des früheren Inhabers Dr. Volkmar Schein, will die Übertragung von Gesellschaftsanteilen für ungültig erklären lassen. Die Gegenseite fordert die Rückzahlung vermeintlicher Darlehen in Millionenhöhe. Jetzt konnte Schein einen wichtigen Erfolg erzielen: Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) stoppte ein Zwangsvollstreckungsverfahren.

Schein hatte Sanicare im März 2013 übernommen. Im Juni 2014 übertrug der Apotheker überraschend 50 Prozent der Anteile an seinen Kollegen Christoph Bertram, im November 2015 wechselten weitere 45 Prozent den Besitzer, wiederum unentgeltlich. Noch vor Scheins Suizid im Juli 2016 schaltete sich seine Frau ein: Ohne ihre Zustimmung hätte ihr Mann nicht über das gemeinsame Vermögen verfügen dürfen; die unentgeltlichen Übertragungen der Anteile seien damit unwirksam. Die Sache liegt vor dem Familiengericht.

Im März 2016 forderte die Firma VFD Verwaltungen und Finanzdienstleistungen von Schein die Rückzahlung 325.000 Euro. Der Betrag resultierte aus einem Kapitalkonto des Apothekers bei der BS-Apotheken OHG, hieß es zur Begründung. Hinter dem Unternehmen mit Sitz in Ludwigshafen steht Detlef Dusel. Der langjährige Weggefährte Scheins ist der kaufmännische Leiter und als Inhaber von Markenrechten und Domain eine zentrale Figur bei Sanicare.

Da auch die Mahnung erfolglos blieb, erwirkte VFD im Mai einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid. Im September bestätigte das Landgericht Osnabrück (LG) die Rechtmäßigkeit des Titels, doch Anwältin Roya Comtesse, die Scheins Witwe in den Auseinandersetzungen vertritt, ging im Namen ihrer Mandantin in Berufung.

Schein habe keinerlei Kenntnis über das gegen ihn geführte Gerichtsverfahren gehabt, argumentiert Comtesse. Die Bescheide seien nämlich nicht an die Privat-, sondern an die Geschäftsadresse in Bad Laer zugestellt worden. Schein sei im Frühjahr 2016 schon seit Monaten aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig und damit nicht an seinem Arbeitsplatz gewesen. Daher habe er innerhalb der Einspruchsfrist gar nicht reagieren können.

Dusel hätte nicht nur die Umstände kennen, sondern das Schreiben auch weiterleiten können, so Comtesse. In seiner Funktion als kaufmännischer Leiter sei er dazu sogar verpflichtet gewesen. Insofern sei sein Verhalten nicht nur rechtsmissbräuchlich, sondern auch ein Verstoß gegen seine Pflichten gegenüber seinem damaligen Arbeitgeber.

Anders als die Vorinstanz entschied das OLG nun zugunsten von Scheins Witwe. Damit bleiben ihr Vollstreckungsmaßnahmen vorerst erspart – ein wichtiger Teilerfolg, zumal die Durchsetzung der Ansprüche laut Comtesse existenzvernichtend gewesen wäre. Ob die Forderung auch auf Dauer abgewehrt werden kann, wird sich erst im weiteren Verfahren zeigen.

Im Dezember hat eine andere Firma Dusels gegenüber der Witwe weitere 700.000 Euro zuzüglich 145.000 Euro Zinsen geltend gemacht, begründet mit einem angeblichen Darlehen aus dem Jahr 2013. Von zwei anderen Unternehmen werden noch einmal mehr als 1,2 Millionen Euro gefordert. Parallel hat Bertram ein Darlehen aus dem Jahr 2013 über 100.000 Euro zuzüglich 20.000 Euro Zinsen fällig gestellt. Die OHG fordert schließlich 1,5 Millionen Euro.

Scheins Witwe hat ihrerseits auf Rückzahlung von Inhaberschuldverschreibungen gegen VFD und eine weitere Firma geklagt; die Beträge entsprechen aber nur einem Bruchteil der Forderungen der Gegenseite. Außerdem hat sie die Zustimmung zur Eintragung von Heinrich Meyer als zweitem Apotheker bei Sanicare beim Handelsregister verweigert; auch dieser Fall liegt mittlerweile vor Gericht. Die Apothekerkammer hat Meyer gerade die Betriebserlaubnis erteilt.