Sanicare: Betriebserlaubnis für Chefapotheker APOTHEKE ADHOC, 26.01.2017 14:41 Uhr
Die Betreiber der Versandapotheke Sanicare sind bei der Neuordnung der Gesellschaftsverhältnisse einen Schritt weiter gekommen. Chefapotheker Heinrich Meyer, der Partner in der BS-Apotheken OHG werden soll, hat von der Apothekerkammer Niedersachsen die Betriebserlaubnis erhalten.
Meyer ist als Chefapotheker quasi für den operativen Betrieb verantwortlich. Er ist seit 2001 in Bad Laer, zunächst war er für die Klinikversorgung zuständig. Als der Versandhandel 2004 zugelassen wurde, beauftragte ihn Firmengründer Johannes Mönter mit dem Aufbau der Versandapotheke. Sanicare verfügte damals zwar über die nötige EDV und Logistik, aber nicht über die Strukturen für das Endkundengeschäft.
Laut Sanicare gab die Kammer in einem Begleitschreiben zur Erlaubnisurkunde zu Protokoll, dass Meyer von Anfang an, also seit dem 1. Juli 2016, die persönlichen Voraussetzungen zur Erlangung der Betriebserlaubnis erfüllt habe. Der plötzliche Tod des vormaligen Inhabers Dr. Volkmar Schein am 28. Juli habe das Verfahren komplizierter gemacht und die Verzögerung verursacht. Mit der Erteilung der Betriebserlaubnis sei nunmehr Rechtssicherheit eingetreten, so eine Sprecherin.
Nicht erledigt hat sich aber der Rechtsstreit mit Ingrid Schein. Die Witwe des früheren Apothekenleiters blockiert die Eintragung ins Handelsregister. Für diese ist aber die Zustimmung aller Gesellschafter notwendig – und über die Besitzverhältnisse wird bei Sanicare erbittert gestritten. Zum handelsrechtlichen Teil liege kein neuer Stand vor, so die Sanicare-Sprecherin. Daher könne man dazu auch keine Stellung nehmen.
Schein hatte Sanicare 2013 nach dem Tod des Gründers Johannes Mönter aus dem Nachlassinsolvenzverfahren zu einem Preis von 5,1 Millionen Euro erworben. Ende Juni 2014 wurde Sanicare dann in eine offene Handelsgesellschaft umgewandelt – Schein übertrug 50 Prozent der Anteile an Apotheker Christoph Bertram, im November 2015 folgten weitere 45 Prozent. Bertram ist heute alleiniger vertretungsberechtigter Inhaber.
Scheins Witwe will die geschlossenen Verträge für ungültig erklären lassen. Ihr Mann habe sich ab Juni 2014 in einem Zustand der Geschäftsunfähigkeit befunden wegen einer psychischen Störung. Die Sache liegt noch vor dem Familiengericht.
Bertram hatte im Verfahren vorgetragen, dass es bei Sanicare überhaupt nur weiterging, weil er seinerzeit selbst private Mittel in die OHG gesteckt habe. Er besorgte demnach ein Darlehen in Höhe von 2,5 Millionen Euro bei der Sparkasse Neunkirchen. Für die Fortsetzung der Finanzierung soll er sein gesamtes Vermögen eingebracht und verpfändet haben.