Die Versandapotheke DocMorris will ihren Kunden Preisvorteile bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bieten – doch die neue „Prämie“ wird allmählich teuer für die Zur Rose-Tochter. Das Landgericht Köln hat auch das neue Bonusmodell verboten und DocMorris ein Ordnungsgeld von 150.000 Euro aufgebrummt.
Die Höhe der Strafe von 150.000 Euro begründete das Gericht unter anderem damit, „dass die Schuldnerin offenbar erneut meint, ein gerichtliches Verbot schlicht ignorieren zu dürfen“. DocMorris hätte aus dem Verhalten der Apothekerkammer Nordrhein die Lehre ziehen müssen, dass diese absichtliche Verstöße nicht toleriere, heißt es zur Begründung.
Das Gericht hatte zuvor auf Antrag der Apothekerkammer eine einstweilige Verfügung wegen der Prämie ausgesprochen. Weil DocMorris den Bonus weiterhin anbietet, hatte die Kammer ein Ordnungsgeld beantragt. Die Versandapotheke kann noch in Berufung gehen.
DocMorris hatte nach dem Rx-Boni-Verbot auf eine Prämie umgestellt, die die Kunden für die Teilnahme an einem Arzneimittelcheck erhalten. Die Bestellung rezeptpflichtiger Medikamente ist jedoch zwingende Voraussetzung für die Gewährung der Prämie von zunächst maximal 15 Euro. Einen geringwertigen Nachlass von einem Euro pro Rx-Arzneimittel gab es außerdem.
Die Apothekerkammer hatte in dem Prämienmodell eine Umgehung der Preisbindung gesehen und eine einstweilige Verfügung erwirkt. DocMorris hatte zunächst nicht eingelenkt und musste bereits zweimal 100.000 Euro Ordnungsgeld zahlen.
Schließlich hatte die Versandapotheke die Prämie umgestellt: Der Barrabatt von einem Euro wurde gestrichen, die Maximalprämie auf 20 Euro erhöht. Auch dagegen war die Kammer vorgegangen und hat nun erstmals ein Ordnungsgeld erwirkt. Hat auch dieses Bestand, summiert sich die Gesamtstrafe auf nunmehr 350.000 Euro.
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