Rezept beschleunigt OTC-Rabatte Alexander Müller, 11.04.2013 10:41 Uhr
Boni auf Rezept sind unzulässig – zumindest ab einer bestimmten Höhe. Die genaue Grenze soll demnächst der Bundesgerichtshof (BGH) ziehen. In der Zwischenzeit testet der Markt, was möglich ist: Die EU-Versandapotheke (Apotheke an der Priormühle in Cottbus) hat ein Konstrukt aus Rezepten, Gutscheinen und OTC-Bestellungen gestrickt.
Kunden der Versandapotheke erhalten – sofern sie montags, mittwochs oder samstags bestellen – einen Gutschein über fünf Euro, Neukunden sogar über zehn Euro. Die Gutscheine können beim nächsten Einkauf nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel eingelöst werden.
Dabei gelten allerdings Mindestbestellwerte: Der Gutschein kann erst ab einem Einkaufswert von 80 Euro im rezeptfreien Sortiment eingesetzt werden. Reicht der Kunde dagegen gleichzeitig ein Rezept ein, sinkt der OTC-Mindestbestellwert auf zehn Euro. Außerdem gibt es pro Rx-Arzneimittel 1 Euro – für die Teilnahme an der Medikationsbeobachtung.
Eine Ausnahme gibt es noch: „Kunden des Viva Vita Gesundheitsnetzwerks können ausschließlich für Bestellungen ohne Rezept Gutscheine einlösen“, heißt es in der Erklärung des Rabattmodells. Bei Vivavita kann man sich gegen die Zuzahlung „versichern“ und eine Flatrate buchen.
Dieser Ausschluss dürfte historische Gründe haben: Im März 2010 hatte das Landgericht Cottbus der damaligen Inhaberin der EU-Versandapotheke verboten, für eine Kooperation mit den „Zuzahlungsclubs“ Vivavita und dpi zu werben. Wegen neuerlicher Verstöße gegen dieses Urteil hatte die Wettbewerbszentrale im November mit Erfolg ein Ordnungsgeld verlangt.
Seit Ende Januar liegt sogar schon der nächste Antrag beim Cottbuser Landgericht: Die Wettbewerbszentrale moniert, dass die EU-Versandapotheke eine Vivavita-Anzeige auf ihrer Homepage geschaltet hatte. Laut Antrag soll das Gericht diesmal ein „empfindliches Ordnungsmittel“ von mindestens 10.000 Euro verhängen.
Unabhängig von diesem Fall wird über die zulässige Grenze von Rx-Boni noch immer vor den Gerichten gestritten. Der BGH wird sich am 8. Mai erneut mit dem Thema befassen. Verhandelt wird das frühere Bonusmodell der Versandapotheke Mycare. Dabei soll geklärt werden, ob ein Bonus von 1,50 Euro pro Rx-Arzneimittel wettbewerbsrechtlich noch zulässig ist.
In einer früheren Entscheidung hatte der BGH Boni von bis zu einem Euro erlaubt. Das Gericht wird sich in einem weiteren Verfahren mit der Frage befassen, ob diese Bagatellgrenze pro Arzneimittel oder pro Rezept gilt.