Gerade ausländische Versandapotheken müssen neue Wege finden, wie sie an Rezepte kommen. Denn mit hohen Rx-Boni dürfen sie Kunden nicht mehr für eine längere Wartezeit entschädigen. Eine Alternative könnten Gewinnspiele sein: Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat der niederländischen Versandapotheke Vitalsana erlaubt, Kunden mit einem Auto zu locken.
Die ehemalige Schlecker-Tochter hatte unter den Kunden einen Fiat 500 verlost. Zur Teilnahme berechtigte eine beliebige Bestellung – verschreibungspflichtige Arzneimittel also eingeschlossen. Zwar befassten sich die Düsseldorfer Richter nicht explizit mit der Frage der Rx-Boni, eine unzulässige Beeinflussung der Patienten konnten das Gericht in dem Gewinnspiel aber nicht erkennen.
Die Richter bezogen sich auf jene Arzneimittel, die auf der Vitalsana-Homepage in unmittelbarem Zusammenhang zu dem Gewinnspiel beworben wurden: Bepanthen, Voltaren, Prospan sowie verschiedene Wick-Präparate. Dabei handele es sich um Arzneimittel gegen alltägliche Beschwerden, so das OLG in der Begründung des Urteils vom 15. Januar.
Hinzu kam aus Sicht der Richter, dass der Kunde die Wahl hatte, welches Arzneimittel er bestellen will. „Er kann daher ein Mittel auswählen, das gerade in seiner Hausapotheke zur Neige geht oder aufgrund wiederholt auftretender Beschwerden von ihm ohnehin öfter benötigt wird“, so das OLG.
Der mit dem versprochenen Gewinn verbundene Reiz fördere damit nicht den Konsum eines bestimmten Arzneimittels, heißt es im Urteil. Damit verstoße das Gewinnspiel auch nicht gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG).
Gut möglich, dass nun weitere (Versand-)Apotheken auf solche Maßnahmen setzen. Denn der Gesetzgeber hat mit der AMG-Novelle auch geringwertige Boni bei der Einlösung von Rezepten verboten.
Gewinnspiele wurden in der Branche schon als eine Möglichkeit diskutiert, den ausgelobten Vorteil nicht an ein Rezept zu binden. Das OLG-Urteil dürfte solchen Gedankenspielen Rückenwind geben.
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