Die Testkäufe der Europa Apotheek Venlo (EAV) in rund zwei Dutzend bayerischen Apotheken beschäftigten weiter die Gerichte im Freistaat. Während die Versandapotheke in einem Fall vor dem Landgericht München I schon eine einstweilige Verfügung gegen den getesteten Apotheker erreichte, zeigte sich das Landgericht Augsburg nicht so überzeugt: In drei Fällen haben es die Richter zunächst abgelehnt, die Apotheken wegen mangelnder Beratung zu verurteilen.
Die EAV hatte Anfang Oktober je vier Testkäufe in den Apotheken durchführen lassen. Dabei ging es um die Abgabe verschreibungspflichtiger Präparate ohne Rezept, zulässige Höchstmengen bei OTC-Präparaten und der Beratung zu Wechselwirkungen. Die Apotheken wurden – je nach Ausgang der Testkäufe – in der Folge abgemahnt, mindestens 15 Fälle sollen betroffen sein.
Das Landgericht Augsburg hat in Eilverfahren bereits in drei Fällen entschieden. Dabei wurden offenkundige Verstöße gegen die Verschreibungspflicht – wie die Abgabe von Kontrazeptiva ohne Rezept – auch von den Richtern kritisch gesehen.
Bei anderen konstruierten Testkäufen wurden die Apotheker jedoch freigesprochen. Das Gericht wollte die vermeintlichen Verstöße gegen die Beratungspflicht nicht ohne genauere Prüfung im Hauptsacheverfahren durchwinken.
Die Testkäufer der EAV hatten unter anderem fünf 12er-Packungen Imodium Akut Lingual verlangt. In einem anderen Fall sollte eine verschreibungspflichtige 10er-Packung Formigran gegen Migräne durch mehrere Kleinpackungen ersetzt werden. Bei einem weiteren Test sollte auf die Wechselwirkung zwischen Prostagutt forte und Hoggar Night hingewiesen werden.
Das Landgericht Regensburg hat ebenfalls schon über die Testkäufe verhandelt, eine Entscheidung steht noch aus. Auch bei den Landgerichten in Bayreuth und München II wird vor Weihnachten noch verhandelt.
Nicht mehr mit an Bord ist die Kanzlei Schnebbe, Heuser und Partner. Die Hamburger Anwälte haben das Mandat der EAV niedergelegt, ohne dies auf Nachfrage näher zu begründen. Die Versandapotheke wird jetzt nur noch von der Kanzlei Diekmann vertreten.
APOTHEKE ADHOC Debatte