Neuer Bonus, neuer Ärger: Die Versandapotheke DocMorris darf ihr neues Bonusmodell vorerst nicht mehr bewerben. Das Landgericht Köln (LG) hat gestern eine einstweilige Verfügung erlassen. Damit wird DocMorris verboten, in Deutschland „ein als Vergütung für einen Arzneimittel-Check ausgelobten Bonus“ von bis zu 15 Euro bei der Bestellung rezeptpflichtiger Medikamente zu gewähren. Die Apothekerkammer Nordhrein (AKNR) war gegen das neue Bonus-Modell der Versandapotheke vorgegangen.
Höhere Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nach der AMG-Novelle auch ausländischen Versendern verboten. DocMorris hatte deshalb – wie auch die ebenfalls niederländische die Europa Apotheek Venlo – das Bonusmodell umgestellt. Neuerdings gibt es nur noch einen Barrabatt in Höhe von maximal drei Euro pro Rezept – statt wie zuvor 15 Euro. Allerdings erhalten DocMorris-Kunden seither eine „Prämie“ von bis zu 15 Euro, wenn sie Angaben zu ihrer sonstigen Medikation machen.
Kritiker sehen darin eine Umgehung des Boniverbots, zumal den Kunden mit dem Arzneimittel-Check eine zusätzliche Leistung angeboten wird. DocMorris beruft sich dagegen auf niederländische Vorschriften, wonach der Check vorgenommen werden müsse. Die ABDA lässt das Konzept derzeit von ihren Juristen prüfen.
Die AKNR war schneller: Die Kammer hatte DocMorris über die Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen schon abgemahnt. Da die Versandapotheke die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgab, zog die Apothekerkammer vor Gericht.
DocMorris hatte beim LG Köln zwar eine sogenannte Schutzschrift hinterlegt, um das Konzept vor Gericht zu verteidigen. Doch aus Sicht der Richter liegt der Fall offenbar klar: Das Landgericht erließ ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung.
DocMorris kann nun im Hauptsacheverfahren für die Rezeptprämie kämpfen. Nach Zustellung des Beschlusses muss die Celesio-Tochter das Angebot aber zunächst unterlassen, vermutlich schon ab der kommenden Woche. Abzuwarten bleibt, mit welchem Bonusmodell der neue Eigentümer "Zur Rose" künftig operieren wird.
Bei der AKNR freut man sich über die schnelle Entscheidung und den ersten Erfolg: „Die Apothekerkammer Nordrhein ist sich ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kammerangehörigen bewusst. Sie wird daher allen Versuchen, die vom Gesetzgeber inzwischen ausdrücklich festgestellte Anwendung des Arzneimittelpreisrechts auf ausländische Versandapotheken durch irgendwelche Konstruktionen zu umgehen, entschieden entgegentreten“, sagte die Justiziarin der Kammer, Dr. Bettina Mecking.
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