Versandapotheken

Weggeld von DocMorris verboten

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Berlin -

Kaum ist die Rx-Prämie eingestellt, erwartet DocMorris neuer Ärger: Das Landgericht Köln hat der niederländischen Versandapotheke per einstweiliger Verfügung verboten, eine „Fahrtkostenerstattung“ von bis zu zehn Euro bei der Einsendung von Rezepten anzubieten oder zu gewähren.

Gegen die Prämie hatte die Apothekerkammer Nordrhein geklagt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass „Fahrtkostenerstattung“ gegen das deutsche Arzneimittelpreisrecht verstößt.

Die Versandapotheke hatte den Bonus mit „Den Weg zum Briefkasten bezahlen wir!“ beworben. DocMorris argumentierte, dieser Weg könne den Kunden nicht erspart werden. Deshalb gebe es für Neukunden einen Ausgleich für Fahrtkosten mit Bus und Bahn. Die zehn Euro wurden bei der Einsendung des Rezepts sofort vom Rechnungsbetrag abgezogen.

Der Gutschein ist laut DocMorris bis Ende Dezember gültig und wurde auch in Mitgliederzeitschriften von Krankenkassen wie der DAK-Gesundheit verteilt. Den Bonus gibt es allerdings nur bei der ersten Bestellung; danach müssen die Kunden ihre Fahrkarte zum Briefkasten wieder selbst bezahlen.

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