Verschreibungspflichtige Arzneimittel unterliegen der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und sind somit nicht Gegenstand von Rabattschlachten – eigentlich. DocMorris aber gewährt nicht nur einen Bonus von bis zu 20 Euro pro Rezept, sondern gibt auch auf Rx-Medikamente konkrete Preisnachlässe: Verschiedene Lifestyle-Präparate werden bei der niederländischen Versandapotheke unter Festpreis angeboten, darunter sind etwa die Pfizer-Produkte Viagra (Sildenafil) und das Rauchentwöhnungspräparat Champix (Vareniclin).
Die 12er-Packung Viagra in der Stärke 100 mg beispielsweise kostet bei DocMorris 151,47 Euro statt 161,33 Euro. Für eine Folgepackung Champix mit 112 Tabletten à 1mg werden bei der Versandapotheke 178,58 Euro fällig. „Sie sparen 9,40 €“, wirbt DocMorris. Auch das Abmagerungsmittel Xenical (Orlistat) von Roche oder Zyban (Bupropion) von GlaxoSmithKline, ebenfalls ein Präparat gegen Nikotinabhängigkeit, sind günstiger.
Die AMPreisV gibt eigentlich verbindliche Preise für Rx-Arzneimittel vor: Zum Herstellerabgabepreis kommen die Zuschläge des Großhandels und das Fixhonorar sowie die 3-Prozent-Marge der Apotheker. Ausnahmen für die Preisspannen gibt es nur wenige, etwa für Arzneimittel in Krankenhausapotheken beziehungsweise für die Abgabe an Kliniken, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Zahnärzte oder Tierärzte zur Anwendung.
Impfstoffe für empfohlene Schutzimpfungen, Blutkonzentrate und parenterale Zubereitungen sind ebenfalls ausgenommen. Auch für aus Fertigarzneimitteln entnommene Teilmengen gilt die AMPreisV nicht – über die Reichweite dieser Klausel stritt zuletzt Ratiopharm.
Bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln an Patienten greift jedoch keine dieser Ausnahmeregeln. Die Besonderheit der betroffenen Arzneimittel: Sie gelten als Lifestyle-Präparate. Das bedeutet, die Kassen erstatten die Kosten nicht. Aus Sicht von Pfizer ist deshalb eine Rabattgewährung zulässig.
Bei DocMorris selbst kann man derzeit nicht erklären, warum das Angebot legal sein könnte: „Das Thema wird intern umfassend geprüft“, so eine Sprecherin.Beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und den Apothekerkammern ist man skeptisch: „Einzig eine Ausnahmeregel würde das legal erklären“, so die Einschätzung eines Juristen. DocMorris habe aber bereits in der Vergangenheit einige einstweilige Verfügungen wegen Verstößen gegen die AMPreisV erhalten.
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