Versandapotheken

20 Euro: DocMorris erhöht Rezeptprämie

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Berlin -

Die Versandapotheke DocMorris spielt weiter mit dem Feuer: Ungeachtet des gerichtlichen Verbotes betreibt die Zur Rose-Tochter ihr Bonusmodell weiter. Jetzt wurde die Prämie für Kunden mit Rezept sogar erhöht.

Mit dem Verbot von Rx-Boni im Herbst hatte DocMorris das Rabattmodell umgestellt. Die Kunden erhalten seit Oktober nur noch einen Euro Rabatt pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel. Dafür gibt es zusätzlich eine „Prämie“ für die Teilnahme an einem Arzneimittelcheck.

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) war gegen dieses Modell vor Gericht gezogen. Mit Erfolg: Im November hatte das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erlassen. Weil DocMorris trotzdem weitermachte, wurde von dem Gericht ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro verhängt. DocMorris hat gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde eingelegt – vor allem die Höhe der Strafe erschien der Versandapotheke unangemessen.

DocMorris hält daher nicht nur weiter an der Prämie fest, sondern hat den Maximalbetrag sogar erhöht. Neuerdings können die Kunden bis zu 20 Euro kassieren, wenn sie der Versandapotheke verraten, welche Medikamente sie sonst noch einnehmen.

Die genaue Höhe der Prämie hängt von den verschriebenen Medikamenten ab. DocMorris begründet dies damit, dass der Arzneimittelcheck je nach Komplexität der Erkrankung mehr oder weniger aufwändig ist. Kritiker sehen darin einen Bezug zum Rezeptwert. Neu ist auch, dass die Prämie nur noch in zwei statt bisher drei Stufen gestaffelt ist.

Eine Prämie von 2,50 Euro bis 12 Euro erhalten Patienten, die Rezepte über die Pille oder zu Medikamenten gegen Diabetes, Bluthochdruck sowie andere chronische oder akute Erkrankungen einreichen. Bei Medikamenten zu Parkinson, HIV, Multipler Sklerose, Krebs, Wachstumshormonmangel oder andere seltene oder schwere Erkrankungen sind bis zu 20 Euro möglich.

Möglicherweise will DocMorris mit der Umstellung weiteren Strafen aus dem Weg gehen. Allerdings könnte das Landgericht Köln das neue Modell auch als kerngleichen Verstoß gegen die ursprüngliche Verfügung werten. In diesem Fall könnte ein neues, noch höheres Ordnungsgeld fällig werden.

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