DocMorris muss TÜV-Siegel nicht erklären APOTHEKE ADHOC, 13.09.2013 10:45 Uhr
Versandapotheken geben sich viel Mühe, um sich von der illegalen
Konkurrenz abzugrenzen. „Ausgezeichnete Sicherheit – von Experten
bescheinigt“, heißt es etwa auf der DocMorris-Seite. Als Referenzen
folgen DIMDI-Siegel und Verbandslogo, Trusted-Shop und TÜV-Plakette –
alles verlinkt und mit den individuellen Detailinformationen hinterlegt.
So weit, so gut. Bei einer Coupon-Aktion hatte DocMorris dagegen
einfach nur damit geworben, TÜV-geprüft zu sein. Das war dem Verband
Wirtschaft im Wettbewerb zu wenig. Doch das Landgericht Düsseldorf (LG)
wies eine entsprechende Klage ab.
Auf den Coupons waren die Vorteile von DocMorris aufgezählt worden: hochwertige Versorgung, keine Versandkosten für Neukunden und TÜV-geprüft. Klingt gut, sagt aber wenig. Den Wettbewerbshütern zufolge ist die Werbung mit dem TÜV-Siegel deshalb unzulässig, wenn der Kunde nicht herausfinden kann, was konkret untersucht wurde: Umweltmanagement? Beratung? Qualitätssicherung?
Der Verband zog vor Gericht. Laut Antrag sollte DocMorris verboten werden, mit dem TÜV-Siegel zu werben ohne gleichzeitig eine Fundstelle anzugeben, bei der Verbraucher weitere Details zur Zertifizierung erhalten.
Das LG lehnte dies ab: TÜV-Plaketten seien etwas anderes als Qualitätssiegel à la Stiftung Warentest. Es handele sich nicht um einen Produkttest, sondern um ein Zertifizierungsverfahren. In der Außendarstellung gehe es daher um das Zertifikat, nicht um die konkret geprüften Inhalte.
Der Wettbewerbsverband will nun die Urteilsgründe prüfen. Auf der DocMorris-Website und den weiterführenden Links erfährt man übrigens zumindest in groben Zügen, auf welche Bereiche der Qualitätssicherung sich das TÜV-Zertifikat bezieht: „Beschaffung und Vermarktung von pharmazeutischen Produkten innerhalb Europas. Pharmazeutische Prüfung, Qualitätskontrolle und Freigabe von Bestellungen und Lieferungen unter Einhaltung aktueller Datenschutzrichtlinien. Pharmazeutische Beratung und Betreuung einschließlich Wechselwirkungs- und Dosierungskontrolle.“