Versandapotheken

DocMorris: Boni für kopierte Rezepte

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Berlin -

DocMorris kann es nicht lassen. Die Versandapotheke hat erneut versucht, das Rx-Boni-Verbot zu umgehen – und wurde erneut vom Landgericht Köln in die Schranken gewiesen. Per einstweiliger Verfügung verboten die Richter der Zur Rose-Tochter, Kunden bei Rezeptbestellungen Gutscheine im Wert von 10 Euro zu schenken. Dabei hatte sich DocMorris sogar mit wertlosen Rezeptkopien zufrieden gegeben.

Das jüngste Bonus-Modell sah so aus: Wer einen Coupon der Versandapotheke zusammen mit seinem Rezept in die Niederlande schickte, sollte einen Einkaufgutschein von 10 Euro erhalten. Im Kleingedruckten steht, dass dabei ein Mindestbestellwert von 40 Euro für rezeptfreie Ware zusammenkommen muss.

Das Besondere diesmal: DocMorris besteht nicht auf ein Originalrezept. Auf den Coupons heißt es: „Sie wollen uns erst besser kennenlernen, bevor Sie uns ein Rezept anvertrauen? Kein Problem! Senden Sie uns einfach eine Rezeptkopie. Auch dafür erhalten Sie einen 10 Euro-Gutschein und zusätzlich unseren Katalog mit rezeptfreien Produkten.“

Es folgen noch die Hinweise, dass auch Kopien von Rezepten, die bereits bei einer beliebigen Apotheke eingereicht wurden, gelten und dass kopierte Rezepte nie eine Bestellung bei DocMorris auslösen. Außerdem willigt der Kunde ein, dass die Versandapotheke die persönlichen Daten speichert und künftig Angebote per Post schickt. Die Aktion sollte bis zum Jahresende laufen, die Gutscheine hätten Kunden bis Ende März einlösen müssen.

Doch so lange wird die Aktion nach der Entscheidung des LG Köln vermutlich nicht laufen. Die Richter sahen in dem Angebot einen eindeutigen Verstoß gegen die Preisbindung und entschieden ohne mündliche Verhandlung. DocMorris kann gegen die Entscheidung noch Widerspruch einlegen.

Die Chancen dürften allerdings nicht all zu gut stehen: Landgericht und Oberlandesgericht Köln haben bereits mehrfach Ordnungsgelder gegen die Versandapotheke wegen anderer Bonus-Varianten verhängt.

Seit der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte und später noch der Gesetzgeber Rx-Boni für ungültig erklärt haben, ist DocMorris auf der Suche nach einem juristischen Schlupfloch: Im Zusammenhang mit einem eingereichten Rezept gab es etwa Prämien für die Teilnahme an Arzneimittelchecks oder für den Weg zum Briefkasten. Zuletzt waren Lieferscheine aufgetaucht, auf denen nicht näher erklärte Vorteile von der Summe abgezogen wurden.

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