Testkäufe, Abmahnungen, Detektive – zwei Apotheker aus
Baden-Württemberg und Brandenburg* haben sich in den vergangenen Monaten
gegenseitig das Leben schwer gemacht. Zum Jahresabschluss haben sie
ihren Streit beigelegt: Laut dem gerichtlich erreichten Vergleich zahlt
die Cottbusser Apothekerin Kerstin Thierfelder 35.000 Euro an ihren
Kollegen Christian Kraus aus Pforzheim. Damit ist die Sache zumindest
vorerst erledigt.
Kraus betreibt in Pforzheim die Apotheke im Arlinger, Thierfelder gehörte bis vor kurzem die EU-Versandapotheke in Cottbus. Diese wiederum arbeitet mit dem Verein Vivavita zusammen, der seinen Mitgliedern die Zuzahlung erstattet, wenn diese bei bestimmten Apotheken ihre Arzneimittel beziehen. Dazu zählt seit Jahren auch die EU-Versandapotheke. Kraus war auf das Modell und die Versandapotheke aufmerksam geworden, weil in einem Diabetikerladen in der Gegend Rezepte eingesammelt worden waren.
Der Apotheker ging gegen den Betreiber des Diabetikerladens vor und mahnte im September 2011 auch Thierfelder wegen vermeintlicher Verstöße auf deren Homepage ab. Thierfelder hatte daraufhin eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, die Verstöße abzustellen. Da dies auch nach einer vereinbarten Übergangsfrist bis Mitte Oktober nicht geschehen war, hatte Kraus die Kollegin beim Landgericht Cottbus angezeigt.
Insgesamt neun Verstöße gegen die Auflagen der Unterlassungserklärung machte Kraus geltend. Weil Thierfelder zum Verhandlungstermin nicht erschienen war, hatte das Landgericht Cottbus Ende Februar ein Versäumnisurteil gegen sie erlassen und den Anträgen des Klägers stattgegeben. Demnach hätte die Apothekerin 20.000 Euro zahlen müssen. Thierfelder hatte dagegen Widerspruch eingelegt und parallel versucht, sich außergerichtlich mit Kraus zu einigen.Ende November erreichten die Parteien einen Vergleich. Demnach erklären die Apotheker ihren Rechtsstreit für beendet. Thierfelder muss einen pauschalen Abgeltungsbetrag von 35.000 Euro zahlen, kann dies allerdings in zehn Monatsraten vornehmen. Damit sind alle früheren mutmaßlichen Verstöße gegen die Unterlassungserklärung abgegolten.
* Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hatte es geheißen, zwei Apotheker aus Baden-Württemberg und Sachsen hätten sich gestritten. Richtig ist Brandenburg. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.
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