Abmahnfalle DIMDI-Siegel Carolin Bauer, 03.07.2015 14:56 Uhr
Noch ist das neue EU-Logo für Versandapotheken nicht Pflicht. Versender sollten sich aber beeilen, dies einzubauen, da das bisherige Siegel nicht mehr verwendet werden darf. Nicht alle Händler, die Arzneimittel verkaufen, haben bereits umgerüstet. Die Apothekerkammer Berlin warnt Nachzügler vor Abmahnungen.
Der Kammer zufolge seien bereits Anwälte aufgetaucht, die „mahnend den Finger gehoben und auf die Abmahnfähigkeit einer nicht aktuellen Webseite hingewiesen hätten“. Die Sache sei jedenfalls ernst, heißt es.
Die Mitgliedsorganisation bezieht sich auch auf das Schreiben von Tino Gunkel. Der Rechtsanwalt aus Erfurt hat Apotheken darin auf die Neuregelung hingewiesen. „Wenn man das alte Logo weiter führt, ist es wettbewerbswidrig“, sagt Gunkel. Der Grund: Das Siegel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) existiere nicht mehr, die Abbildung verstoße deshalb gegen das Irreführungsverbot. „Das kann zu Abmahnungen führen“, warnt der Jurist.
Das DIMDI-Siegel ist laut Gunkel nur ein Beispiel für abmahnfähige Verstöße auf Internetseiten von Apotheken. „Die Apotheker sind bei dem Thema teils sehr blauäugig.“ Die häufigsten Fehler seien fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder falsche Widerrufsbelehrungen.
Das alte Siegel wurde vergangene Woche abgeschaltet. Das EU-Logo muss erst vom 26. Oktober an verpflichtend auf der Webseite eingebaut werden. Mit einem Klick auf das weiße Kreuz, das von verschiedenen Grüntönen umschlossen ist, sollen sich Patienten über die Seriosität des Anbieters vergewissern können.
Das DIMDI-Siegel wurde im Frühjahr 2009 eingeführt. Auf Wunsch konnten die Versender das Logo auf ihrer Website einbinden. Ein Klick auf das Symbol führte den Nutzer zur DIMDI-Datenbank, in der das Institut alle zugelassenen Versandapotheken listete. Dort konnte überprüft werden, ob es sich bei der Apotheke um einen seriösen Anbieter handelte.
Das DIMDI-Siegel ist heute mit einem „ungültig“-Stempel versehen, wenn es direkt von der Seite eingebunden wurde. Probleme können entstehen, wenn der Versender das Bild des Logos selbst in die Seite eingebaut hat.
Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt vor dem gesetzeswidrigen Umgang mit Siegeln. Betroffen ist das Institut selbst. Illegale Versandapotheken verwenden demnach das BfArM-Logo zu irreführenden Werbezwecken. Die Anbieter aus dem Ausland wollten ihrer Seite damit einen „seriösen Anstrich geben“, sagt ein Sprecher.