Versandapotheken

Gericht verbietet DocMorris-Prämien

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Berlin -

Die Versandapotheke DocMorris darf ihren Kunden keine Rezeptprämie in Höhe von 15 Euro gewähren. Das Landgericht Köln hat auch im Hauptsacheverfahren gegen die „Zur Rose“-Tochter entschieden. Auch das angepasste Rabattsystem der Niederländer wurde im Eilverfahren schon wieder versenkt.

Nach dem Verbot größerer Rx-Boni durch den Gemeinsamen Senat der obersten Bundesgerichte und den Gesetzgeber hatte DocMorris auf eine „Prämie“ umgestellt: Die Kunden erhalten Rabatte, wenn sie an einem Arzneimittelcheck teilnehmen. Die konkrete Höhe der Prämie richtete sich offiziell nach der Komplexität der Erkrankung, also nach den bestellten Rx-Medikamenten. Zunächst hatte DocMorris den Kunden zusätzlich einen Barrabatt in Höhe von einem Euro pro Rx-Arzneimittel gewährt.

Die Apothekerkammer Nordrhein wertete das Konzept als Umgehung des Rabattverbots und war vor Gericht gezogen. Auch die Richter sehen in dem Prämienmodell einen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung.

Denn das Bonussystem ist aus Sicht des Gerichts eindeutig an den Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel gekoppelt. „Ohne Einlösung eines Rezepts erhält der Kunde auch bei Teilnahme an dem Arzneimittel-Check weder Prämie noch Bonus“, heißt es in der Urteilsbegründung. Für Verbraucher müsse die Prämie daher als Vergünstigung der preisgebundenen Arzneimittel erscheinen. Barrabatte seien jedoch grundsätzlich unzulässig, wie auch der Bundesgerichtshof (BGH) bereits ausgeführt habe.

Weil DocMorris auch nach der einstweiligen Verfügung das Bonusmodell weiter angeboten hatte, hatte die Kammer ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro durchgesetzt. Der Fall liegt derzeit in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht.

Zwischenzeitlich hatte DocMorris das Bonusmodell umgestellt. Aktuell erhalten die Kunden keinen garantierten Barrabatt mehr, dafür wurde die Prämie auf bis zu 20 Euro erhöht. Gegen dieses Modell ist die Kammer erneut vor Gericht gezogen. Das LG Köln hat am Dienstag auch in dieser Sache eine einstweilige Verfügung erlassen.

„Wir sind sehr erfreut, dass das Gericht die Spielchen mit dem veränderten Rabatt nicht mitgemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas, der die Kammer vor Gericht vertritt. Sollte DocMorris auch jetzt nicht einlenken, könnte die Kammer erneut Ordnungsgeld einklagen. „Ein deutsches Gericht wird es vermutlich nicht gut finden, wenn es das Gefühl hat, nicht ernst genommen zu werden“, so Douglas.

Das sieht man bei DocMorris anders: „Wir arbeiten an einem Modell, dass allen passt: unseren Kunden und den Gerichten“, sagt DocMorris-Chef Olaf Heinrich. Man habe nach der mündlichen Verhandlung bewusst den 1-Euro-Sofortrabatt gelöscht.

Außerdem könne die Prämie nun nicht mehr direkt verrechnet werden, weil sich das Gericht auch daran gestoßen habe. „Wir sind also jetzt im dritten Modell und werden das auch weiterhin anbieten“, so Heinrich.

Dass die Homepage der Versandapotheke am Vormittag über einen längeren Zeitraum nicht zu erreichen war, hat Heinrich zufolge nichts mit den aktuellen Entscheidungen zu tun, sondern liege an einem Technikdienstleister. Die Rezepträmie werde es vorerst weiterhin geben.

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