Versandapotheken

EU-Logo ersetzt DIMDI-Siegel

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Berlin -

Versandapotheken haben ein neues Siegel: Ab sofort gibt es ein gemeinsames europäisches Logo für Händler, die Arzneimittel im Internet verkaufen. Das alte Logo des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) wurde heute abgeschaltet – einige Apotheken sind daher derzeit nicht verifiziert. In vier Monaten wird das neue Logo für alle Versandapotheken Pflicht.

Das DIMDI-Siegel wurde im Frühjahr 2009 eingeführt. Auf Wunsch konnten die Versender das Logo auf ihrer Website einbinden. Ein Klick auf das Symbol führte den Nutzer zur DIMDI-Datenbank, in der das Institut alle zugelassenen Versandapotheken listete. Dort konnte überprüft werden, ob es sich bei der Apotheke um einen seriösen Anbieter handelte.

Das EU-Logo funktioniert im Prinzip genauso. Jeder EU-Staat listet in einem Register die ansässigen legalen Arzneimittelhändler. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe auch weiterhin das DIMDI. Wichtigster Unterschied: Ab dem 26. Oktober sind das Logo und die Verlinkung zum Register für alle Versandapotheken verpflichtend.

Das alte Siegel wurde aber schon heute abgeschaltet. Auf den Internetseiten von Apotheken, die das neue EU-Logo nicht rechtzeitig beantragt haben, findet sich anstelle des DIMDI-Siegels ein Platzhalter, der das Logo als ungültig ausweist. Ein Klick führt auf die DIMDI-Website, wo es heißt: „Dieser Versandhändler ist nicht im Versandhandels-Register gelistet.“

Betroffen sind unter anderem DocMorris, Apotal, Medpex, Apodiscounter, Vitalsana, Besamex und die Beraterapotheke. Das neue Siegel haben dagegen etwa Mycare, Aporot, medikamente-per-klick, Sanicare, Juvalis, Aponeo und Zur Rose bereits auf ihrer Seite. Eine DIMDI-Sprecherin bestätigt, dass das alte Logo nicht mehr funktioniere und der Link zum Registereintrag der Apotheken deaktiviert worden sei. Apotheken, die bereits gelistet gewesen seien, müssten sich aber nicht neu registrieren, sondern sich lediglich an ihre jeweilige Überwachungsbehörde wenden, erklärt sie. Diese melde die Apotheke an das DIMDI, das sie wieder freischalte. Dann würden Apotheken auch das neue Logo erhalten.

Apotheken und Unternehmen, die bereits Arzneimittel versendeten, konnten ihre Tätigkeit schon im Frühjahr bei der Behörde anzeigen und das Logo vor dem Stichtag erhalten. So konnte es bereits früher auf der eigenen Webseite eingepflegt werden. Allerdings wurden alle Logos zusammen mit der Verlinkung zum Register zeitgleich heute freigeschaltet – „um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden“, erklärte das BMG im Vorfeld.

Anders als bislang können das EU-Logo auch Einzelhändler nutzen, die freiverkäufliche Arzneimittel versenden. Das DIMDI führt zu diesem Zweck zwei separate Listen, das Logo ist aber identisch.

Das Motiv greift das grüne Apothekenkreuz auf, wenn auch weniger offensichtlich als in früheren Versionen. Das Logo ist in Grün gehalten, Balken von verschiedenen Grünschattierungen umschließen ein weißes Kreuz. Außerdem erscheint die Flagge des Landes, in dem der Versender seinen Sitz hat, und in der jeweiligen Landessprache der Hinweis „Zur Überprüfung der Legalität dieser Website hier klicken“.

Das Logo muss künftig gut sichtbar auf den Webseiten von allen Apotheken und sonstigen Einzelhändlern angezeigt werden, wenn sie Versandhandel mit Humanarzneimitteln über das Internet betreiben.

Mit dem Logo will die EU dem wachsenden Risiko begegnen, an gefälschte Medikamente zu geraten. Diese Gefahr sei gerade im Internet hoch, wo Angebote meist nur schwer zu überprüfen seien, warnen das DIMDI und das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Gefälschte Medikamente enthielten oft keine beziehungsweise falsch dosierte Wirkstoffe, selbst gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe seien nicht selten. In jedem Fall würden sie hohe Risiken für die Anwender bergen.

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