Verbraucherzentrale verklagt Klosterfrau APOTHEKE ADHOC, 15.08.2017 14:21 Uhr
Nahrungsergänzungsmittel erfreuen sich großer Beliebtheit, hoch im Trend sind auch Magnesiumpräparate. Gesundheitsbezogene Aussagen auf den Packungen sorgen aktuell bei taxofit Magnesium 600 Forte für eine Klage – die Verbraucherzentrale Sachsen geht gegen MCM Klosterfrau vor.
Nahrungsergänzungsmittel dürfen nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen versehen sein, die von der EU-Lebensmittelbehörde EFSA für zulässig erklärt wurden (Health Claims). Diese wiederum müssen durch die Zutaten gedeckt sein – das Produkt muss aber nicht als Ganzes betrachtet werden. Im Fall taxofit Magnesium 600 Forte spricht die Verbraucherzentrale Sachsen von falschen Gesundheitsversprechen.
Aussagen wie: „Magnesium ist von elementarer Bedeutung für die Muskelfunktion“, „Genauso wie die Vitamine B1, B6 und B12 spielt es zudem eine große Rolle für den Energiestoffwechsel und die Nervenfunktion“ sowie „Magnesium und die Vit. B6 und B12 helfen darüber hinaus, Müdigkeits- und Erschöpfungszustände zu reduzieren“, machen das Präparat zu einem Alleskönner. „Zu viel des Guten, zumindest wenn es um Nahrungsergänzungsmittel geht“, kritisieren die Verbraucherschützer.
Laut Verbraucherzentrale Sachsen hat Klosterfrau mit den Aussagen das „zulässige Maß der gesundheitsbezogenen Angaben“ überschritten. Ein weiteres Manko des Präparates sieht die Verbraucherzentrale im Magnesiumgehalt – 600 mg seien zu viel. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat für Magnesium eine empfohlene Höchstmenge von 250 mg festgelegt.
Die Verbraucherzentrale hakte bei Klosterfrau nach – im Mai teilte das Unternehmen mit, die gesundheitsbezogenen Aussagen nicht mehr zu verwenden. Zudem wurde eine Unterlassungserklärung abgegeben. Unbeirrt zeigte sich Klosterfrau bezüglich der Menge an Magnesium: „An einer Verzehrempfehlung von 600 mg Magnesium möchte das Unternehmen jedoch weiterhin festhalten“, so die Verbraucherzentrale. Daraufhin habe man am 14. Juli Klage beim Landgericht Köln erhoben.
Bereits im Januar monierten die Verbraucherzentralen überdosierte Magnesiumpräparate. Etwa 27 Produkte wurden unter die Lupe genommen. Dabei sahen die Experten den durchschnittlichen Verzehr von 423 mg pro Tag über die getesteten NEM bereits als „kritischen Wert“. Die Überdosierung könne zu Durchfällen und Magen-Darm-Beschwerden führen. Auffällig hoch dosiert waren die Produkte aus dem Internet, die auch ungünstige Kombinationen mit Zink sowie den Vitaminen C, D und B6 enthielten. Hier könne eine längerfristige Einnahme gar zu gesundheitlichen Störungen führen.
Zugeführt werden sollen NEM bei einem Mangel, der von unspezifischen Symptomen wie etwa Erschöpfung, Konzentrationsschwäche, Krämpfe, Muskelzuckungen, Depression oder neuromuskulärer Erregbarkeit gekennzeichnet sein kann. Das BfR empfiehlt dann die Aufteilung der vorgeschlagenen 250 mg auf zwei Tagesdosen. Unerwünschte Wirkungen könnten dadurch verringert und die Resorption gesteigert werden. NEM sind grundsätzlich nicht für Kinder unter vier Jahren geeignet, der vorgeschriebene Hinweis „außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren“ sollte auf den Produkten zu finden sein.
Die Health Claims Verordnung (HCVO) gibt an, welche gesundheitsbezogenen Angaben auf dem Produkt aufgebracht werden dürfen. Zulässig ist beispielsweise der Zusatz „Magnesium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei“. Unzulässig sind Aussagen wie „Magnesium ist von elementarer Bedeutung für die Muskelfunktion“ oder „Senkt das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen“.