Verbraucherzentrale mahnt Testzentren ab Patrick Hollstein, 17.12.2021 14:10 Uhr
Bei PCR-Tests dauert es einige Stunden, bis das Ergebnis vorliegt. Wenn die Anbieter im Kleingedruckten ihre Haftung für die pünktliche Bereitstellung komplett ausschließen, verstoßen sie laut Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Die VZB mahnte daher einen bundesweiten Betreiber von Testzentren ab – mit Erfolg.
Eine Verbraucherin aus Strausberg wollte mit ihrer Familie in den Urlaub fliegen. Für die Flugreise brauchte ihre ungeimpfte Tochter einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein durfte. Bei der Buchung des Termins in einem Testzentrum vertraute sie auf die Angabe des Betreibers, dass die Ergebnisse innerhalb von 24 bis 36 Stunden bereitgestellt werden.
Als ihr 40 Stunden nach dem Abstrich immer noch kein Ergebnis vorlag, musste sie ihre Tochter am Flughafen nochmals testen lassen, um fliegen zu dürfen. Auf den Kosten des ersten Tests blieb sie sitzen, da das Testzentrum die Rückerstattung für die verspätete Ergebnislieferung verweigerte.
„Wenn ein Testzentrumbetreiber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Garantie für die Bereitstellung von Testergebnissen bis zu einer bestimmten Uhrzeit ausschließt und argumentiert, dass es sich bei den Zeitangaben auf seiner Webseite lediglich um Erfahrungswerte handele, so benachteiligt er Verbraucher:innen unangemessen“, sagt Dunja Neukamp, Juristin bei der VZB. „Für Verbraucher:innen ist es ärgerlich, wenn sie nicht wissen, wann sie mit den Testergebnissen rechnen können und wann sie ihr Geld wegen Nichterfüllung zurückverlangen können“, so Neukamp.
Die VZB mahnte den Betreiber deswegen ab. Der Anbieter zeigte sich einsichtig und entfernte die unzulässigen Bestimmungen aus dem Kleingedruckten. In einer Stichprobe zeigte sich, dass auch andere Anbieter das Risiko des zu spät gelieferten Tests auf die Verbraucher:innen abwälzen wollen. Die Verbraucherschützer bereiten daher weitere Abmahnungen vor.