Contergan-Skandal

Verbindungen zwischen Conterganstiftung und Grünenthal

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Berlin -

Zwischen dem Conterganhersteller Grünenthal und der Conterganstiftung hat es Verflechtungen gegeben. Das geht aus einer rechtlichen Einschätzung des Oberlandesgerichts Köln hervor. Der frühere Justiziar von Grünenthal habe von 1972 bis 2003 als Vorsitzender der medizinischen Kommission der Conterganstiftung Zugang zu den medizinischen Akten der Conterganopfer gehabt, stellte die Vorsitzende Richterin Magarethe Reske in der mündlichen Verhandlung fest. Die Stiftung zahlt unter anderem Renten aus Steuermitteln an die Betroffenen aus.

Es gebe nichts daran zu deuteln, dass der Kommissionschef in der Stiftung auch Mitarbeiter von Grünenthal war, stellte die Richterin fest. Die Sensibilität in Deutschland für eine solche Doppelfunktionen sei erst in den Jahren danach stark gewachsen. „Die Sichtweise hat sich verschärft, und zwar zu Recht“, sagte die Vorsitzende Richterin. Grünenthal habe auch indirekt Geld an die Gutachter der medizinischen Kommission gezahlt.

Der Contergangeschädigte Andreas Meyer habe 2013 als Sachverständiger vor dem Familienausschuss des Bundestags die Wahrheit gesagt, machte die Richterin deutlich. Ein früherer Stiftungsvorstand hatte das bestritten. Meyer, der Vorsitzender des Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer ist, klagt auf Unterlassung und Widerruf. Vor dem Landgericht Bonn hatte er nur teilweise Recht bekommen. Meyer und auch der frühere Stiftungsvorstand gingen in Berufung. Das Urteil vor dem Oberlandesgericht soll am 15. März ergehen.

Die Conterganstiftung wurde infolge des größten Arzneimittel-Skandals der deutschen Nachkriegsgeschichte gegründet, um finanzielle Mittel gerecht an die Opfer zu verteilen. Etwa 5000 Kinder in Deutschland waren durch das Schlafmittel Contergan mit schweren Missbildungen an Armen und Beinen auf die Welt gekommen. Die rund 100 Millionen Mark von Grünenthal, die aus einem gerichtlichen Vergleich in die Stiftung flossen, sind längst aufgebraucht. Die Stiftung steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesfamilienministeriums.

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