Ärzte dürfen nur im Notfall Rezepte an Apotheken übermitteln – auch nicht auf den ausdrücklichen Wunsch des Patienten. Ordermed-Geschäftsführer Markus Bönig begrüßt die Entscheidung. Sein eigenes Geschäftsmodell sieht er nicht in Gefahr: „Das ist ein Einzelfallurteil ohne generelle Wirkung.“ Zudem könne es dem Patienten nicht verboten werden, ihren Apotheker mit der Abholung ihrer Rezepte zu beauftragen.
Nach dem Landgericht hatte auch das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) eine Absprache zwischen mehren Ärzten und einem Apotheker verboten. Die Mediziner hatten in großem Stil Rezepte in die Offizin gefaxt. Der Botendienst der Apotheke hatte die Rezepte in den Praxen abgeholt und die Arzneimittel ausgeliefert. Dies stellte aus Sicht der Richter eine ungenehmigte Rezeptsammelstelle dar, die dem Apotheker mit einer einstweiligen Verfügung verboten wurde.
Die Richter betonten, dass die Übermittlung von Rezepten nur in medizinisch begründeten Notfällen zulässig ist. Die größere Bequemlichkeit rechtfertige nicht, dass ein Arzt eine bestimmte Apotheke empfehlen oder gar ein Rezept an diese übermitteln darf.
Ein kleiner Nebensatz in dem Urteil hat es in sich: Demnach dürfen Ärzte Rezepte ohne Notfall auch nicht an eine „seitens des Patienten gewünschte Apotheke“ schicken. Genauso funktioniert aber Ordermed: Über das Portal können Patienten in ihrer Arztpraxis und der Apotheke Rezept und Medikament bestellen. Der Mediziner stellt die Verordnung aus, die Apotheke holt das Rezept ab und liefert das Arzneimittel an den Patienten.
Das OLG stellt aus Sicht von Bönig in seinem Urteil aber nur auf den Tatbestand der Zuweisung ab. Bei Ordermed beauftrage hingegen der Patient den Apotheker, für ihn das Rezept abzuholen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sei das Grundrecht festgelegt, dass jeder ein Bote für Dritte sein könne. „Es kann den Patienten nicht verboten werden, den Apotheker zum Boten zu machen“, ist Bönig überzeugt.
Aus Bönigs Sicht bezieht sich das Verbot, Rezepte in eine Apotheke zu übermitteln, auch nur auf das Faxen von Verordnungen. Bönig betont, dass bei Ordermed keine Rezepte per Fax übermittelt werden – außer im Notfall. Dies sei aber auf absolute Ausnahmen beschränkt und damit auch weiterhin möglich.
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