Täuschung durch Listung

Urteil: Keine „Mondpreise“ in Taxe Patrick Hollstein, 23.01.2025 13:53 Uhr

Mit den Preisen in der Taxe darf nicht getrickst werden. Foto: FON's Fasai - stock.adobe.com
Berlin - 

Wer als Hersteller in die Apotheke will, muss seine Produkte in die Taxe aufnehmen lassen. Das von der Informationsstelle für Arzneispezialitäten (IfA) gepflegte Produktverzeichnis darf aber nicht missbraucht werden, um Mondpreise in die Welt zu setzen. Die Wettbewerbszentrale ist erfolgreich gegen einen Kosmetikhersteller vorgegangen, der seine gemeldeten Preise im eigenen Webshop systematisch unterschritten hatte.