AstraZeneca muss ein Bußgeld von 52,5 Millionen Euro zahlen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in letzter Instanz und wies die Klage der Pharmakonzern ab. Die Richter bestätigten im Grundsatz die Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2005. Die EU-Wettbewerbshüter hatten damals den Pharmariesen wegen unfairer Geschäftspraktiken abgestraft.
AstraZeneca habe mit unrichtigen Angaben bei den Aufsichtsbehörden einen längeren Patentschutz für den Protonenpumpenhemmer Losec (Omeprazol) erreicht und so Generika auch in Deutschland blockiert. Der Konzern hatte der EU-Kommission zufolge den Patentbehörden vorenthalten, wann das Arzneimittel erstmals zugelassen worden war. In Deutschland ist das Produkt unter der Bezeichnung Antra auf dem Markt.
Der Konzern habe Patentämter und Gericht vorsätzlich getäuscht, um sein „Monopol auf dem Arzneimittelmarkt möglichst lang zu wahren“, schrieb der Gerichtshof. Bereits 2010 hatte der EuGH in erster Instanz die Buße bestätigt, die Summe aber von 60 auf 52,5 Millionen Euro reduziert.
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