Substitutionstherapie

Update-Panne: Keine Hash-Codes bei CGM-Lauer

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Berlin -

Seit Anfang des Monats müssen die Apotheken Substitutions-Rezepte ebenfalls mit einem Hash-Code bedrucken. Doch dem Softwarehaus CGM Lauer (Compugroup Medical) ist bei einem Update offenbar ein Fehler unterlaufen, so dass eine automatisierte Bedruckung aktuell nicht möglich ist.

Ausgerechnet jetzt: Der verordnende Substitutions-Arzt hat sich in die Ferien verabschiedet, die Praxis ist für vier Wochen geschlossen. In der Apotheke müssen rund 50 Rezepte bearbeitet werden. Doch der Hash-Code lässt sich bei CGM Lauer derzeit nicht generieren.

Als die Apothekerin das Programm aufrief, erschien nur der Hinweis: „Bitte beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Abrechnung von Substitutionstherapie. Mit dem von Ihnen konfigurierten Programmstand ist dies derzeit nicht möglich. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Niederlassung in Verbindung.“

Das tat die Apothekerin auch. Zwar habe ihr die Mitarbeiterin der Hotline bestätigt, dass es sich um einen Fehler beim Update handelte, aber keine Alternative angeboten. „Ich sollte mich ans Rechenzentrum wenden, war ihr Rat. Aber die haben damit ja gar nichts zu tun“, berichtet die Inhaberin.

„Ich kann doch nicht mehrere Liter Methadon abgeben ohne Dokumentation, da mache ich mich strafbar“, empört sie sich. Bei CGM Lauer wurde ihr versichert, dass mit Hochdruck an dem Thema gearbeitet wird. Bis es eine Lösung gibt, wird die Apothekerin manuell dokumentieren müssen, was einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Auf Nachfrage bei CGM war bislang nicht zu erfahren, wo genau der Fehler lag oder bis wann er voraussichtlich behoben sein wird.

Der Hash-Code dient der Verknüpfung der Verordnung mit den elektronisch zu übermittelnden Daten. Die 40-stellige Ziffernfolge setzt sich wie folgt zusammen:

  • Ziffer 1 bis 10: PZN des Produktes
  • Ziffer 11 bis 13: Faktor
  • Ziffer 14 bis 20: Taxe
  • Ziffer 21 bis 30: Wiederholte PZN des Produktes
  • Ziffer 31 bis 33: Wiederholter Faktor
  • Ziffer 34 bis 40: Wiederholte Taxe

Die Bedruckung hat wie folgt zu erfolgen:

  • 1. Zeile: Sonder-PZN und Gesamt-Taxe
  • 2. und 3. Zeile: 40-stelliger Hash-Code

Seit dem ersten Juli müssen Verordnungen über Cannabis, parenterale Zubereitungen, Rezepturen und Abfüllungen, sowie Rezepturen und Teilmengen aus Fertigarzneimitteln im Rahmen der Substitution mit dem Hash-Code bedruckt werden. Die im Hash-Code hinterlegten Daten dienen als Berechnungsgrundlage bei der Abrechnung. Z-Datensätze sollen beispielsweise bislang nicht standardisiert abrechenbare Teilmengen von Fertigarzneimitteln oder Rezepturen wie etwa Substitutionsarzneimittel genauer abbilden.

Bei der Abgabe von unveränderten Teilmengen aus Fertigarzneimitteln im Rahmen der Substitution muss der Code ebenfalls seit dem 1. Juli aufgedruckt werden:

  • Methadon – PZN 09999086 (Anlage 4)
  • Levomethadon – PZN 02567107 (Anlage 5)
  • Buprenorphin – PZN 02567113 (Anlage 6)
  • Buprenorphin/Naloxon – PZN 02567136 (Anlage 7)

Bei Rezepturen im Rahmen der Substitution wird der Hash-Code erst ab dem 1. Januar 2022 fällig. Mit der Einführung des E-Rezeptes soll der 40-stellige Code allerdings entfallen.

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