Rx-Versandverbot

Union: Weniger Geld statt Rx-Boni-Deckel

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Berlin -

An Stelle eines Rx-Versandverbots will die Union jetzt ein Rx-Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch (SGB V) verankern. Damit soll der ABDA-Forderung nach Sicherung der Gleichpreisigkeit für verschreibungspflichtige Arzneimittel Rechnung getragen werden. Allerdings müssen die Apotheker für den Verzicht auf den von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagenen Rx-Boni-Deckel von 2,50 Euro erhebliche finanzielle Abstriche in Kauf nehmen. Der von Spahn zugesagte Betrag von 375 Millionen Euro soll mehr als halbiert werden.

Nach Angaben aus Unionskreisen haben sich die Gesundheitspolitiker von Union mit Spahn auf diesen Kompromiss verständigt. Die Regelungen sollen als Änderungsanträge im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beschlossen werden.

Allerdings hatte erst kürzlich die EU-Kommission einen Mahnbrief an die Bundesregierung geschrieben und darin aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten ein Konzept zur Aufhebung der Rx-Preisbindung für ausländische Versender verlangt. Wie das Bundesgesundheitsministerium damit umgeht, ist noch offen: „Die Bundesregierung wird die mit Gründen versehene Stellungnahme der Europäischen Kommission nach deren Zugang prüfen und sich über hieraus resultierenden Handlungsbedarf verständigen“, so das BMG gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Mit dem jetzigen Kompromiss setzen sich die Gesundheitspolitiker der Union gegen Spahn durch: Unmittelbar nach Bekanntwerden von Spahns Plan B hatte CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich den Rx-Boni-Deckel als verfassungswidrig abgelehnt: „Ich halte Rx-Boni – und dann auch nur für ausländische Versender – für höchst fragwürdig. Ich halte es für rechtlich nicht möglich, inländische Versender an die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zu binden und zugleich ausländischen Apotheken Rx-Boni zu erlauben. Dann würde sich zwangsläufig das Versandgeschäft ins Ausland verlagern. Das kann nicht unser Bestreben sein. Was würde wohl passieren, wenn sich Amazon nicht an die deutsche Buchpreisbindung halten müsste. Das wäre grotesk“, so Hennrich im Interview mit APOTHEKE ADHOC. Man könne auf die Festschreibung von Rx-Boni verzichten. Er schlage stattdessen einen Verweis auf das Heilmittelwerbegesetz vor. Dieses lasse in sehr begrenztem Umfang Give aways und ähnliches zu, so Hennrich. Als Reaktion auf den Brief der EU-Kommission hatte Hennrich bereits erklärt: „Auf keinen Fall wird es mit uns gesetzlich legitimierte Rx-Boni für ausländische Versender geben.“

Unklar ist derweil noch, wie es mit den von Spahn zugesagten zusätzlichen Honorarelementen weitergeht. Spahn hatte angeboten, das Nacht- und Notdiensthonorar auf 240 Millionen Euro zu verdoppeln und für neue Leistungen der Apotheker einen Fonds in Höhe von 240 Millionen Euro zu schaffen und zusätzlich 15 Millionen Euro für höheres BtM-Honorar zu verankern. Dem Vernehmen nach ist jetzt ein Gesamtbetrag von 150 Millionen Euro statt vorher 375 Millionen Euro im Gespräch. Einzelheiten dazu sind noch nicht bekannt. Denkbar aber ist eine Halbierung des Anstieg des NNF-Honorars auf 60 Millionen Euro und ein neuer Fonds für zusätzliche Leistungen im Umfang von 120 statt 240 Millionen Euro.

Die neuen Regelungen sollen im GSAV als Änderungsanträge verabschiedet werden. Am 10. April ist eine Anhörung zum GSAV im Gesundheitsausschuss vorgesehen. Bis dahin müsste der Änderungsantrag in der Regierungskoalition abgestimmt sein. Offen ist allerdings noch die Antwort der SPD auf den Kompromiss innerhalb der Union. Als erste Reaktion auf die ABDA-Forderung nach einem Rx-Boni-Verbot hatte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmar, zurückhaltend reagiert: Mit großem Interesse habe sie die sechs Punkte der ABDA gelesen, hieß es in einer Erklärung. Dittmar: „Sie sind den Vorschlägen, die die SPD vor zwei Jahren gemacht hat, sehr ähnlich, wurden damals aber vehement von den Apothekern abgelehnt. Ich freue mich über diesen Wandel. Eines sollte jedoch klar sein: Über die gesetzliche Weiterentwicklung des Apothekenwesens wird im parlamentarischen Verfahren entschieden und nicht auf Vertreterversammlungen von Interessengruppen. Wir erwarten nun mit Spannung den Gesetzentwurf des Ministers.“

Vor fast genau zwei Jahren hatten Dittmar und SPD-Gesundheitspolitiker Edgar Franke vorgeschlagen, die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ins Sozialgesetzbuch V zu überführen und geringfügige Rx-Boni bis zu 1,50 Euro als Alternative zu einem Rx-Versandverbot zuzulassen. Dies wurde von der ABDA abgelehnt. Unter den jetzt veränderten Voraussetzungen könnte dieser Vorschlag wieder ins Spiel kommen. SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach hat sich noch nicht zu der aktuellen Entwicklung der Diskussion innerhalb der Union geäußert.

Positiv hatte Lauterbach allerdings auf Spahns Plan B reagiert: „Wir begrüßen, dass Spahn den Rx-Versandhandel nicht verbietet.“ Mit seinen Vorschlägen bewege sich Spahn in eine Richtung, wie sie in der letzten Legislatur von der SPD als Alternative zum Rx-Versandverbot aufgezeigt worden sei. Es sei richtig, den Rx-Versandhandel nicht zu verbieten, weil dieser eine immer wichtiger Rolle spielen werde, so Lauterbach. Bereits vor zwei Jahren habe die SPD auf die Bedeutung des Versandhandels mit Spezialarzneien hingewiesen. Hier bringe der Versandhandel eine „echte Verbesserung“ der Versorgung vor allem bei steigendem Bedarf an Spezialarzneien.

Der Vorschlag der Begrenzung von Rx-Boni für ausländische Versender sei von der SPD entwickelt worden. „Spahn bewegt sich in eine Richtung, in die wir uns in der letzten Legislatur bewegen wollten“, so Lauterbach. Ausdrücklich nicht kommentieren wolle der SPD-Fraktionsvize die Forderung der ABDA nach einen Boni-Verbot für ausländische Versender. Diese Forderung der „Apothekerlobby will ich nicht bewerten“. In den anstehenden Gesprächen mit der Union muss die SPD in Kürze ihre Haltung zum vorgeschlagenen Rx-Boni-Verbot klären.

Keine Einwände haben die Gesundheitspolitiker der Union gegen weitere Vorschläge aus Spahns Acht-Punkte-Plan vom 11. Dezember: Spahn will den Botendienst im Gesetz konkretisieren, um die Hauslieferungen aus den Apotheken vom Versandhandel abzugrenzen. Definieren will Spahn im GSAV auch die Bedingungen für das elektronische Rezept. Hier soll vor allem die freie Apothekenwahl der Patienten festgeschrieben werden. Das Makeln von E-Rezepten soll verboten werden.

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