Ärzte dürfen bei Verschreibungen nicht durch Software beeinflusst werden, die Produkte bestimmter Hersteller bevorzugt. Das Sozialgericht Berlin wies die Eilanträge mehrere Softwarehersteller gegen ein Zeritifizierungsverfahren zurück. Seit dem 1. Juli dürfen Kassenärzte nur noch zugelassene Programme benutzen. Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatten dazu einen Anforderungskatalog aufgestellt. Die Unternehmen fordern, dass Ärzte auch künftig Software ohne Zertifikat benutzen dürfen.
Das Gericht lehnte die Eilanträge mit der Begründung ab, dass nur Kassenärzte von der Neuregelung betroffen seien. Die Softwarehäuser könnten nach wie vor ungeprüfte Programme verkaufen - einen Anspruch auf gleichbleibende Marktchancen gebe es jedoch nicht. Die Softwarehersteller hatten vorgebracht, dass sie mit Umsatzeinbußen von mehr als 40 Millionen Euro in den nächsten drei Jahren zu rechnen hätten. Die Softwarehersteller haben gegen den Beschluss inzwischen Beschwerde beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.
Offenbar haben sich die Softwarehersteller im Vorfeld der Verhandlung selbst ein Bein gestellt: Laut Sozialgericht hatte ein Vertreter in einem Interview ausdrücklich betont, dass die Produkte „ohne Probleme zertifiziert werden, weil wir sowieso machen, was vom Gesetz gewollt ist.“ Wenn dies so sei, dann sei nicht nachvollziehbar, warum die Antragsteller nicht einfach das Zertifizierungsverfahren einleiten würden, so das Gericht.
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