TV-Werbung

Dobendan-Spray darf nicht „revolutionär“ sein

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Berlin -

Reckitt Benckiser (RB) hat Ärger mit der TV-Reklame für das Halsschmerzmittel Dobendan Direkt Spray. Der Hersteller bewarb den Neuzugang in der Dobendan-Familie im Fernsehen mit den Begriffen „Revolution“ und „revolutionär“. Die Wettbewerbszentrale hat den Spot gerichtlich verbieten lassen. Das will sich der Konzern nicht gefallen lassen.

RB hat das Spray mit 8,75 mg Flurbiprofen im Herbst auf den Markt gebracht, nachdem der Wirkstoff Ende 2014 zur Anwendung im Mund- und Rachenraum vollständig aus der Verschreibungspflicht entlassen wurde. Drei Sprühstöße wirken laut Hersteller direkt schmerzlindernd sowie bis zu sechs Stunden entzündungshemmend. Das Spray ist frei von Alkohol und wirkt ohne Zusatz eines Lokalanästhetikums oder Antibiotikums. Die Markteinführung wurde mit einer groß angelegten Medienkampagne begleitet.

Die TV-Spots für das Spray gegen Halsschmerzen dürfen derzeit nicht ausgestrahlt werden. Die Wettbewerbszentrale hat die Werbung als irreführend beanstandet, weil darin mehrfach die Worte „Revolution“ sowie „revolutionär“ vorgekommen seien. Die Reklame endete demnach etwa mit der Aussage „Erleben Sie eine Revolution – erleben Sie Dobendan Direkt Spray“.

Mit dem Begriff „revolutionär“ ist laut Wettbewerbszentrale in den Augen des Verbrauchers etwas Neues oder Umwälzendes gemeint. Allerdings gebe es bereits Halsschmerzsprays auf dem Markt. Außergerichtlich sei keine Einigung erzielt worden, weshalb die Werbung durch das Landgericht Heidelberg (LG) per einstweiliger Verfügung untersagt worden. RB legte gegen die Entscheidung Widerspruch ein.

Halsschmerzsprays gibt es von verschiedenen Anbietern. Klosterfrau, der ehemalige Vertriebspartner von RB, hat unter der Dachmarke Neo-Angin ein Spray gegen Halsschmerzen im Sortiment. Auch Procter & Gamble (P&G) hat mit Wick Sulagil ein entsprechendes Produkt auf dem Markt. Von Stada gibt es Locabiosol; die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) prüft den Wirkstoff Fusafungin derzeit.

Im vergangenen Jahr hat RB nach Streit mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Dachmarke ausgedünnt. Die freiverkäuflichen Dobendan-Produkte sind seitdem unter der Marke Dobensana erhältlich. Aktuell gibt es drei verschiedene Präparate. Die Umbenennung hat laut RB keine Auswirkung auf die Vertriebsstrategie.

8,75 mg Flurbiprofen enthält auch Dobendan direkt. Die Lutschtabletten, früher bekannt unter den Namen Strepfen und Doprofen, sind seit 2001 auf dem Markt. Der Ibuprofen-Abkömmling ist seit 2004 zur kurzzeitigen symptomatischen Behandlung bei schmerzhaften Entzündungen der Rachenschleimhaut bei Erwachsenen und Kindern über 12 Jahre verschreibungsfrei. Außerdem ist Dolo-Dobendan für die Anwendung bei starken Halsschmerzen im Sortiment.

In den Apotheken spielen die freiverkäuflichen Produkte eine untergeordnete Rolle: Nur 6 Prozent nach Wert beziehungsweise 7 Prozent nach Menge entfallen auf diese Produktgruppe. 56 Prozent des gesamten Geschäfts mit Dobendan entfallen auf Dolo Dobendan, weitere 36 Prozent auf Dobendan direkt.

Als Vertriebspartner hatte Klosterfrau das heutige Konkurrenzprodukt an die Spitze gebracht. 2010 zog Dobendan erstmals an Neo-Angin vorbei, im Mai 2014 ließ RB die Vereinbarung mit den Kölnern nach 16 Jahren auslaufen. Seitdem bietet der Konzern die eigenen OTC-Marken selbst in Apotheken an.

International firmiert Dobendan unter der Bezeichnung Strepsils, die weltweit das meist verkaufte Produkt gegen Halsschmerzen ist. Hierzulande wurde die Dachmarke zur Dachmarke 2009 eingeführt und 2013 wegen der schlechten Resonanz bei den Apothekern zumindest für die OTC-Varianten wieder abgeschafft: „Okay, Sie hatten Recht! Früher war's einfach besser“, hieß es in einer Anzeige.

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