OTC-Präparate

Baldriparan: Pfizer-Spot „besonders frech“

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Berlin -

Der Markt für Beruhigungs- und Schlafmittel ist hart umkämpft. OTC-Hersteller wie Heel, Stada und Dr. Willmar Schwabe nutzen deshalb die Sendezeit am Abend, um mit TV-Spots auf ihr Sortiment aufmerksam zu machen. Pfizer ist mit seiner Werbung für Baldriparan einen Schritt zu weit gegangen. Der Konzern wollte sich mit der Aussage „nur ein Dragee genügt“ von der Konkurrenz abgrenzen und wurde von der Wettbewerbszentrale abgemahnt.

Pfizer hatte in seinem TV-Spot für Baldriparan mit einer schlafenden Frau geworben. Der Werbetext wurde eingeleitet mit: „Wenn Sie gut ein- und durchschlafen wollen – Baldriparan. Stark für die Nacht, nur ein Dragee genügt.“ Parallel wurde eine Art roter Button mit dem Claim abgebildet.

Diese Formulierung ist laut Wettbewerbszentrale irreführend. Dem Verbraucher werde suggeriert, nach einem unruhigen Tag reiche nur ein Dragee, um durchschlafen zu können, sagt Rechtsanwältin Christiane Köber. Tatsächlich genüge aber ein Dragee nicht zum Einschlafen: Laut Gebrauchsinformation habe das Präparat mit Baldrianwurzel eine allmählich einsetzende Wirkung und sei nicht zur akuten Behandlung geeignet.

Auch auf der Internetseite wurde laut Wettbewerbszentrale auf eine „Soforthilfe“ hingewiesen. Genau diese könne das Arzneimittel aber bei Schlafstörungen nicht bieten. Denn in der Gebrauchsinformation werde empfohlen, das Mittel kontinuierlich über zwei bis vier Wochen einzunehmen, um einen optimalen Behandlungserfolg zu erzielen. Die Aussage, nur ein Dragee genüge, sei deshalb „besonders frech“, so Köber.

Pfizer hat Anfang Dezember die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. Der TV-Spot sei umgehend angepasst worden, sagt ein Sprecher. Auf der Verpackung wirbt der Konzern jetzt mit dem Hinweis: „1 Dragee am Abend“. Mit der Aussage solle auf die Einnahme und die hohe Dosierung im Vergleich zu anderen pflanzlichen Sedativa aufmerksam gemacht werden.

Diese Formulierung sei nicht zu beanstanden, so Köber. Außerdem erhalte der Patient mit der Verpackung auch die Gebrauchsanleitung und könne Dosierung, Art und Dauer der Anwendung direkt nachlesen. Auch die Internetseite wurde überarbeitet: In der Rubrik „Häufige Fragen“ weist der Konzern darauf hin, dass das Präparat nicht sofort wirke. Aufgrund der allmählich einsetzenden Wirkung sei Baldrianwurzel nicht zur akuten Behandlung von nervös bedingten Schlafstörungen geeignet.

Unter der Marke Baldriparan gibt es zwei freiverkäufliche Produkte, die teilweise auch im Drogeriemarkt erhältlich sind. Das Präparat „stark für die Nacht“ ist seit 1999 auf dem Markt und enthält hochkonzentriertes Baldrianwurzeltrockenextrakt, Baldriparan „zur Beruhigung“ die Wirkstoffe Baldrianwurzel, Hopfenzapfen und Melissenblätter. Die Marke wurde mit der Übernahme von Wyeth im Jahr 2009 im Sortiment von Pfizer aufgenommen.

Weitere verordnungsfreie Produkte von Pfizer sind Nexium, Spalt, Thermacare, Vitasprint und Centrum. Der Konzern erwirtschaftet hierzulande mit rezeptfreien Produkten einen Jahresumsatz von rund 170 Millionen Euro auf Basis der Apothekenverkaufspreise (AVP). Die Zahl der abgegebenen Packungen liegt bei rund elf Millionen Stück.

Marktführer unter den freiverkäuflichen Beruhigungsmitteln ist Neurexan von Heel. Das homöopathische Arzneimittel, das neben Passionsblume auch Hafer oder Kaffeesamen enthält, kommt auf einen Marktanteil von 18 Prozent.

Dahinter rangiert Baldriparan mit 13 Prozent. Auf Platz 3 folgt Hoggar Night von Stada (12 Prozent). Das chemischen Beruhigungsmittel hat zuletzt aufgeholt. Auf dem vierten Platz liegt Lasea von Schwabe (knapp 10 Prozent) und dahinter Lioran von Niehaus Pharma (knapp 5 Prozent).

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