Großhandelsvergütung

Trümper zu Bundesratsbeschluss: „Längst überfällig“

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Berlin -

Der Großhandelsverband Phagro begrüßt den Beschluss des Bundesrats, das Großhandelshonorar auf den Prüfstand zu stellen. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, dem Prüfauftrag der Länderkammer schnellstmöglich und noch im Laufe des Gesetzgebungsverfahren zum Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz nachzukommen. „Eine Anpassung der Großhandelsvergütung ist längst überfällig,“ mahnt der Phagro-Vorsitzende Dr. Thomas Trümper.

„Der Bundesrat bittet, das nach § 78 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Arzneimittelgesetz (AMG) zuständige Bundesministerium zu prüfen, ob die Vergütung des vollversorgenden pharmazeutischen Großhandels noch ausreichend ist, um dauerhaft die bedarfsgerechte und kontinuierliche Belieferung der deutschen Apotheken gewährleisten zu können“, heißt es in der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses, die der Bundesrat am Freitag verabschiedete. Dem Phagro spricht der Bundesrat damit aus der Seele.

Mit rund 200 Millionen Euro im Jahr trage der pharmazeutische Großhandel seit 2012 mit seiner im AMNOG gesenkten Spanne zur Entlastung der GKV-Arzneimittelausgaben bei. Die gesetzliche Großhandelsvergütung ist seitdem aber unverändert geblieben. Die gesetzlichen Anforderungen an die pharmazeutischen Großhändler wiederum seien im gleichen Zeitraum jedoch erheblich gestiegen – und damit die Kosten.

So seien in den letzten Jahren Investitionen von rund 80 Millionen Euro bei zusätzlichen jährlichen Betriebskosten von rund 30 Millionen Euro notwendig gewesen. Verantwortlich seien dafür vor allem neue gesetzliche Vorgaben durch die EU-Fälschungsschutzrichtlinie und die GDP-Leitlinien. Hinzu kämen zusätzliche Aufgaben – allein die Umsetzung der Rabattverträge der Krankenkassen koste jährlich rund 45 Millionen Euro – und massive Verschiebungen im Sortiment, das immer mehr hochpreisige sowie aufwands- und damit kostenintensive Arzneimittel wie Kühlartikel oder Betäubungsmittel enthalte.

All das trage zur sicheren Versorgung mit Arzneimitteln bei – ist aber nicht umsonst. „Die jüngsten Maßnahmen des Gesetzgebers im Arzneimittelbereich gehen wie selbstverständlich von einer flächendeckenden Vollversorgung mit Arzneimitteln aus. Diese gewährleistet der vollversorgende pharmazeutische Großhandel schnell und bedarfsgerecht“, so Trümper. „Zur Erfüllung unseres gesetzlichen Versorgungsauftrages benötigen wir jedoch eine ausreichende Vergütung.“

Mit dem AMNOG war für den Großhandel ein neues Honorarmodell eingeführt worden: Seit 2012 erhalten die Grossisten einen prozentualen Zuschlag von 3,15 Prozent auf den Herstellerabgabepreis, der bei 37,80 Euro pro Packung gedeckelt ist. Als Fixhonorar gibt es dazu 70 Cent pro Packung.

Nicht eingegangen ist der Gesundheitsausschuss des Bundesrates aber auf ein anderes dringendes Anliegen des Phagro: Der Großhandelsverband fürchtet, dass mit dem Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) die Preisbindung auf Großhandelsebene fällt. Nicht nur Versandapotheken könnten dann aus dem Ausland günstiger liefern, sondern auch Großhändler, die sich auf lukrative Präparate spezialisieren. In der Branche droht man bereits mit Abwanderung.

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