Die Treuhand Hannover bleibt auch künftig mehrheitlich in Apothekerhand. Wegen eines Verfahrens vor dem Bundesfinanzhof hatte das Steuerberatungsunternehmen noch im März eine Enteignung der Eigentümer befürchtet. Doch das Verfahren wurde eingestellt - und alles bleibt, wie es ist.
Seit 2007 streitet die Treuhand mit der Steuerberaterkammer Niedersachsen vor Gericht. Die Kammer hatte dem Unternehmen die Zulassung als Steuerberatungsgesellschaft entzogen. Der Grund: Die Treuhand gehört nicht den beschäftigten Steuerberatern, sondern ist mehrheitlich im Besitz von Apothekern. Damit ist das Unternehmen streng genommen im Fremdbesitz, und das ist für Steuerberatungsunternehmen seit 1990 verboten.
Umstritten war, ob der Bestandsschutz für die Treuhand als Altgesellschaft gilt. Weil die Gesellschafterstruktur mit rund 50 Ab- und Zugängen jährlich variiere, gelte der Bestandsschutz nicht, argumentierte der Bundesfinanzhof.
Doch mit dem im August veröffentlichten Bürgerentlastungsgesetz wurde auch die Regelung für Steuerberatungsunternehmen verändert: Geringfügige Änderungen im Mitgliederbestand werden im Steuerberatungsgesetz nicht länger als bestandsschädigend aufgefasst. Dem Vernehmen nach haben sich die Landwirte für die Änderung stark gemacht, weil sie vergleichbare Strukturen bei Steuerberatungsunternehmen haben.
Nach der Gesetzesänderung hob die Steuerberaterkammer Niedersachsen noch im August den Widerruf der Zulassung auf. Damit darf die Treuhand weiter in der heutigen Form existieren: Größter Anteilseigner ist mit 74 Prozent der Treuhand-Verband Deutscher Apotheker, ein Zusammenschluss von rund 1000 Apothekern in einem Verein. Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) hält die restlichen 26 Prozent. Am 1. November feiert das Unternehmen seinen 50. Geburtstag - und die Apotheker dürfen mitfeiern.
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