Skontoprozess

Treuhand: Apotheken drohen 16.000 Euro Verlust

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Düsseldorf -

Über die Zukunft der Einkaufskonditionen der Apotheken wird am 5. Oktober in Karlsruhe entschieden. Dann verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil im Skontoprozess. Die Steuerberatungsgesellschaft Treuhand Hannover hat ausgerechnet, was ein negativer Ausgang für die Apotheken bedeuten würde und was dann zu tun ist.

Vor dem BGH geht es im Kern um die Frage, ob Skonti den Rabatten zugerechnet werden müssen oder nicht. Die Wettbewerbszentrale sieht das so und hat den Großhändler AEP verklagt. Der gewährt Apotheken 3 Prozent Rabatt sowie 2,5 Prozent Skonto, wenn sie die Rechnung vorfällig zahlen. Aus Sicht der Wettbewerbszentrale verstößt die Einheitskondition aber gegen die Arzneimittelpreisverordnung, da Großhändler nur aus ihrer variablen Marge von 3,15 Prozent Rabatte gewähren dürften.

In der ersten Instanz hatte AEP gewonnen, vor dem Oberlandesgericht Bamberg (OLG) hatte sich die Wettbewerbszentrale durchgesetzt. Die BGH-Richter ließen bei der mündlichen Verhandlung am 13. Juli noch nicht erkennen, in welche Richtung sie tendieren. In drei Wochen verkünden die Karlsruher Richter nun ihre Entscheidung.

Der „Worst Case“ wäre laut Dr. Frank Diener, Generalbevollmächtigter der Treuhand Hannover, wenn der BGH Skonti und Rabatte gleichsetzen würde. Denn angesichts der aktuellen Konditionen, „wäre das de facto ein Skontoverbot“, sagte Diener bei einem Vortrag auf der Expopharm.

Die negativen Auswirkungen einer solchen Entscheidung hätte Diener zufolge eine negative Sofortwirkung auf den Wareneinsatz. Bei einem durchschnittlichen Betriebsergebnis würde das nach Berechnungen der Treuhand einen Verlust von rund 16.000 Euro vor Steuern bedeuten.

Laut Treuhand ist die Branchenlage im ersten Halbjahr 2017 gar nicht so schlecht: Der GKV-Umsatz stieg demnach um 3,5 Prozent oder 29.000 Euro gegenüber dem Vorjahr. Der HV-Umsatz stieg demnach um 2,5 Prozent oder 7000 Euro und der Netto-Umsatz um 3,3 Prozent oder 36.000 Euro. Der Wareneinsatz stieg laut Treuhand um 3,6 Prozent oder 30.000 Euro gegenüber Vorjahr, das Betriebsergebnis vor Steuern um 5,4 Prozent oder 4000 Euro.

Die Zahlen zeigen aber auch, welchen gravierenden Einfluss ein negativer Ausgang des Skonto-Verfahrens auf die Apotheken hätte. Im Idealfall entscheidet der BGH, dass Skonti und Rabatte nicht dasselbe sind, handelsübliche Skontisätze blieben damit zulässig.

Sollte es doch anders kommen, müssen die Apotheker laut Treuhand Hannover unternehmerisch gegensteuern. Die Digitalisierung maßgeschneidert vorantreiben, Controlling und Benchmarking professionalisieren, ebenso Personal, Organisations-Entwicklung und Strategie. Natürlich bietet die Steuerberatungsgesellschaft für alles entsprechende Lösungen an.

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