Apotheken, die im Internet nicht-verschreibungspflichtige Tierarzneimittel anbieten, müssen ein neues Siegel in ihrem Webshop implementieren. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat eine entsprechende „Bekanntmachung über die Internetportale zum Versandhandel mit Tierarzneimitteln“ veröffentlicht. Apotheken ohne das EU-Logo drohen Abmahnungen.
Das Internetportal wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) betrieben. Das BVL stellt auf seiner Internetseite neben Informationen zum Versandhandel mit Tierarzneimitteln auch ein Versandhandelsregister mit dazu berechtigten Einzelhändlern bereit. Zudem findet man dort das Internet-Logo „Vet“, welches in dem Web-Shop berechtigter Einzelhändler erscheinen muss und welches durch einen Hyperlink auf das Versandhandelsregister des BVL führt.
Zusätzlich gibt es ein Internetportal der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) mit Informationen zum gemeinsamen Logo und zu den Links der entsprechenden Seiten der Mitgliedsstaaten.
Das EU-Sicherheitslogo für Tierarzneimittel soll für Verbraucher ein Anhaltspunkt für den sicheren Online-Kauf sein. Die Verordnung 2019/6 des EU-Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) gilt bereits seit Ende Januar.
Zur Aufnahme in das Versandhandelsregister sollen sich Apotheken an die für sie zuständige Überwachungsbehörde wenden. Diese leitet die nötigen Unterlagen an das BVL weiter. Dort werden die Daten dann erfasst und Informationen zur Platzierung des EU-Sicherheitslogos auf der Internetseite der Apotheke erteilt. Mit der Verordnung wurde auch geregelt, dass verschreibungspflichtige Tierarzneimittel nicht mehr versendet werden dürfen.
Für Versandapotheken sowie Anbieter von nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln gibt es bereits seit 2015 zwei entsprechende Siegel. Damals warnte die Apothekerkammer Berlin vor Abmahnungen: Nicht alle Händler, die Arzneimittel verkaufen, hatten damals das 2009 eingeführte DIMDI-Siegel durch das EU-Logo ersetzt. Der Kammer zufolge waren bereits Anwälte aufgetaucht, die „mahnend den Finger gehoben und auf die Abmahnfähigkeit einer nicht aktuellen Webseite hingewiesen hätten“.
APOTHEKE ADHOC Debatte