17 CBD-Produkte hat Stiftung Warentest unter die Lupe genommen. 15 davon sind für die orale Einnahme gedacht, zwei Vertreter sind lediglich als Aromaöl deklariert und somit nicht zur Einnahme geeignet. Bei einigen Produkten wurden erhöhte THC-Werte festgestellt.
CBD boomt seit einiger Zeit. Dabei ist der rechtliche Status der Substanz immer noch fraglich. In einigen Städten schießen CBD-Stores aus dem Boden, in anderen Teilen Deutschlands bestellen Apotheken kein einziges Produkt mehr mit dieser Substanz, zu unklar sei der rechtliche Status. Auch Stiftung Warentest verweist darauf, dass aktuell nicht geklärt ist, ob das Cannabinoid als Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel einzustufen ist. Daraus resultiert für die Verbraucherorganisation ein gewisses Risiko bei der Einnahme.
Die positive Nachricht: Bei allen 17 getesteten Produkten ist die Mineralölbelastung gering. In keinem Öl konnten erhöhte Mengen an Erdöl ausgemacht werden. MOSH/MOAH-Verbindungen, die zu den chemischen Verbindungen der Mineralöle gehören, gelten weitläufig noch als potentiell kanzerogen. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine gesundheitlichen Risiken zu erwarten.
Bei vier Produkten war zu viel THC enthalten. Beim „Pur Cannabisöl mit 2,75 % CBD“ von Canobo, dem „Bio CBD 5 % Vollextrakt in Hanföl“ von Duowell, den „CBD Softgel Kapseln 5 Milligramm“ von Hempamed und den „Nature Elements Vollspektrum Hemp Caps 25 mg“ von Natcan wurde die akute Referenzdosis überschritten. Laut Warentest handelt es sich bei der akuten Referenzdosis um die Menge THC, die kurzfristig aufgenommen werden kann, ohne dass psychomotorische und psychogene Effekte zu erwarten sind. Der Wert bezieht sich im Test auf eine 60 Kilogramm schwere Person.
Warentest geht auch auf die dünne Studienlange zu Cannabidiol ein. „Fundierte Belege gibt es nur für zugelassene Medikamente mit Cannabidiol: ein Mittel gegen seltene Epilepsieformen sowie ein Mundspray bei Multipler Sklerose, das CBD und THC kombiniert“, so Warentest. Der genaue Wirkmechansimus von CBD ist erst teilweise bekannt. Belegt ist, dass die Substanz über verschiedene Botenstoff-Bindungsstellen Einfluss auf das körpereigene Endocannabinoid-System nimmt.
CBD löst zwar – anders als Tetrahydrocannabinol (THC) – keinen Rausch aus, doch die Anwendung ohne Rücksprache mit Arzt oder Apotheker hält Warentest für gefährlich. Es lägen keine ausreichenden Daten zu Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten vor. Menschen mit Grunderkrankungen, Schwangere und Stillende sollten Abstand von einer CBD-Einnahme nehmen, urteilt Warentest.
CBD wird vielerorts als Allheilmittel angepriesen. Innerlich soll es vor allem gegen Unruhe, Depression und Schmerzen helfen. Äußerlich angewendet soll die Wirkung der von topischen NSAID ähneln. Selbst bei Menstruationsbeschwerden soll die Massage des Unterleibes mit speziellem CBD-Öl die Symptome lindern. Auch Tiere sollen von der Substanz profitieren. Für Hunde, Katzen und Pferde sind spezielle Präparate am Markt – aktuell als Nahrungsergänzungsmittel. Warentest verweist auf die gute sublinguale Aufnahme von CBD. Im Magen-Darm-Trakt ist die Aufnahme schlechter. Auf eine dermale Wirkung wird im Test nicht weiter eingegangen.
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