Der Streit um den „Zuzahlungsclub“ Vivavita nimmt allmählich groteske Züge an: Apotheker Christian Kraus hatte die mutmaßlich an dem Konstrukt beteiligte EU-Versandapotheke mehrfach abgemahnt. Er wirft deren Inhaberin Kerstin Thierfelder vor, ihren Kunden über den Verein Vivavita die Rezeptzuzahlung zumindest teilweise zu erlassen. Nachdem Kraus nach eigenen Angaben schon von Vivavita-Vertretern unter Druck gesetzt worden war, hat er jetzt neuen Ärger mit der EU-Versandapotheke.
Kraus hatte mit Hilfe eines Testkäufers nachgewiesen, dass auch Kunden der EU-Versandapotheke (Apotheke in der Priormühle, Cottbus) die Hälfte der Zuzahlung erlassen wird, obwohl diese nicht Mitglied bei Vivavita sind. Gegen die beteiligte Firma Koch Pharma hat zuletzt das Landgericht Karlsruhe ein Urteil erlassen.
Thierfelder hatte ihrerseits Testkäufe in den Apotheken von Kraus und dessen Mutter durchführen lassen und den Apotheker wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt. Ein Testkäufer hatte dabei ein bereits abgelaufenes Rezept in seiner Apotheke eingelöst.
Kraus ging der Sache nach, kontaktierte die Kundin, für die das Rezept ausgestellt worden war. Dabei stellte sich heraus, dass diese ihr Rezept ursprünglich bei der Apotheke im Lausitzpark in Cottbus eingelöst hatte, die ebenfalls Thierfelder gehört. Offenbar war die Verordnung aber dort nicht bedruckt worden. Die Kundin hat eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass sie Thierfelder keine Erlaubnis erteilt hatte, das Rezept für einen Testkauf zu verwenden. Kraus hat in der Sache den Datenschutz eingeschaltet.
Auch an dem Testkäufer hat der Apotheker seine Zweifel, da dieser dem Umfeld des neuen Präsidenten von Vivavita, Christopher Günter, zuzurechnen sei. Das Privatrezept aus dem zweiten Testkauf war Kraus zufolge von einem Zahnarzt auf Mallorca ausgestellt worden.
Thierfelder sagte hierzu: „Wenn ein Kollege Detekteien für Testkäufe einschaltet, braucht er sich nicht zu wundern, wenn man überprüfen lässt, ob in seinen Apotheken apothekenrechtlich alles in Ordnung ist.“ Sie habe mehrere Verstöße dokumentiert und Klage gegen Kraus eingereicht. Zuvor hatte Thierfelder versucht, die Sache außergerichtlich zu klären. Kraus hatte dies aber abgelehnt, weil er laut dem Vergleichsangebot auf einen Großteil seiner Forderungen hätte verzichten müssen. Außerdem hätte er sich nicht mehr öffentlich zu der Sache äußern dürfen.
Der ehemalige Vivavita-Präsident Dr. Karl-Heinz Blüher war im März bei Kraus in der Apotheke gewesen, um ihn von seinen Klagen gegen die EU-Versandapotheke abzubringen. Doch Kraus will die Sache vor Gericht klären lassen.
In einer darauf folgenden E-Mail hatte der im April ausgeschiedene Blüher an Kraus geschrieben, der Vivavita-Beirat habe „aufgrund Ihrer Denunzierungen, Diffamierungen und sonstigen Nichtsnutzigkeiten den Verteidigungsfall festgestellt“. Anfang Juni lud der Sprecher des Vereins die Familie Kraus dann zur Eröffnung eines 150 Meter entfernten Vivavita-Points ein. Kraus will sich davon nicht einschüchtern lassen. Damit habe man es für künftige Testkäufe nicht mehr so weit, so der Apotheker.
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