Teleclinic verordnet Apps auf Rezept APOTHEKE ADHOC, 08.12.2020 15:03 Uhr
Teleclinic startet ein Portal für die Verschreibung von Apps auf Rezept. Patienten können sich über die Teleclinic-App verschiedene Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) aussuchen und sie sich in einem darauffolgenden Arztgespräch verordnen lassen. „Ziel ist es, die Akzeptanz der neuen Gesundheits-Apps zu steigern und sie als festen Bestandteil der Behandlung zu etablieren“, erklärt Mutterkonzern Zur Rose dazu.
Das neu entwickelte DiGA-Portal von TeleClinic integriert die Gesundheits-App in die Behandlung und soll so den Zugang zu den Anwendungen für Patienten vereinfachen. Damit sei der gesamte Arztbesuch von der Terminvereinbarung bis zur Verschreibung einer digitalen Therapie erstmals vollständig digital abgebildet. „Mit der Einführung der Apps auf Rezept übernimmt Deutschland eine Vorreiter-Rolle in der digitalen Gesundheitsversorgung. Damit die Anwendungen auch ihre volle Wirkung entfalten können, müssen die Apps aktiv wahrgenommen werden. Behandelnde Ärzte und Patienten sollen von dieser Entwicklung in vollem Umfang profitieren können“, erklärt Teleclinic-Geschäftsführerin Katharina Jünger.
Die Verordnung der DiGA über Teleclinic soll für den Patienten kostenfrei sein. In der Teleclinic-App auf dem Smartphone kann er auf Basis der Beschreibung die für seine Symptome passende DiGA auswählen und muss dann einen Anamnesebogen ausfüllen. Anschließend findet ein virtuelles Arztgespräch statt. Spricht sich der Arzt für die Anwendung einer therapieunterstützenden DiGA aus, vermerkt er dies im Arztbrief, den der Patient wiederum als PDF in der Teleclinic-App abruft und bei seiner Krankenkasse einreicht. Daraufhin sendet die Krankenkasse dem Patienten einen 16-stelligen Freischaltcode, um die Gesundheitsanwendung nach der Installation aktivieren zu können. Die digitale Verschreibung durch den Arzt über Teleclinic soll aber auch ohne Vorauswahl durch den Patienten möglich sein.
Die Verschreibung von DiGAs wird nicht auf das KV-Budget von Ärzten oder Psychotherapeuten angerechnet, sondern extrabudgetär getragen. Im DiGA-Portal ersichtlich sind für Ärzte und Technische Assistenten nicht nur der Name der App und eine Beschreibung zum Anwendungsfall, sondern auch die Ziffer für die Diagnose (ICD-10 Code) und der zur DiGA zugehörige Identifikationsschlüssel für Medizinprodukte (PZN). Dadurch sollen den behandelnden Ärzten administrative Hürden und Berührungsängste mit den neuen digitalen Medizinprodukten genommen werden.
Anfang November hatte die Compugroup Medical (CGM) ebenfalls ein Portal gestartet, um die Verordnung von Apps zu erleichtern: Das „App-Verordnungscenter“ soll Ärzten einfache Verschreibungen ermöglichen und den Patienten mittels Clickdoc bei der Einlösung helfen. Das App-Verordnungscenter ist kostenlos und wurde automatisch in den Verordnungsprozess der Arztinformationssysteme CGM Turbomed und CGM Albis integriert. Weitere Softwarelinien sollen in Kürze mit dem nächsten Update folgen.
Laut CGM ermöglicht es den Ärzten, unkompliziert und mit nur wenigen Klicks Gesundheitsanwendungen auf ein Standardrezept zu übernehmen. Auf Patientenseite soll die App Clickdoc helfen, die neue Verordnungsmöglichkeit zu verbreiten. Patienten erhalten bei einer App-Verordnung durch den Arzt zunächst noch ein klassisches Papierrezept, das Clickdoc Health Center unterstützt den Patienten anschließend beim Einlöseprozess, in dem es ihm alle wichtigen Informationen zur App, dem Support des Herstellers, den Downloadmöglichkeiten sowie den weiteren Schritten mit der Krankenkasse bis zum Erhalt eines Freischaltcodes liefert.
Auch AU-Schein.de-Gründer Dr. Can Ansay ist bereits in das Geschäft mit den verordnungsfähigen Apps eingestiegen: Auf der Seite Appsaufrezept.com füllt der Patient, ohne dass er sich vorher registrieren muss, einen Online-Fragebogen aus, den ein Tele-Arzt gegebenenfalls durch Rückfragen verifiziert. Kassenpatienten können dann eine Gebühr von einem Euro sofort das ausgestellte Rezept als PDF-Datei mit einem SMS-Code herunterladen und die App kostenlos nutzen. Neben der mit 2-Faktor-Authentisierung gesicherten PDF-Datei kann der Patient sich das Rezept optional auch per Post zusenden lassen. Auf Anfrage löst der Tele-Arzt zudem für den Patienten das Rezept automatisiert bei der Krankenkasse ein gegen den später nötigen Freischalt-Code.
Die Zahl der verfügbaren Apps auf Rezept wächst unterdessen stetig an: Zuerst hatte das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Oktober die App Kalmeda des Herstellers Mynoise und die Webanwendung Velibra von Gaia ins DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Kalmeda bietet Patienten mit chronischer Tinnitusbelastung eine leitlinienbasierte, verhaltenstherapeutische Therapie. Velibra dient der Unterstützung von Patienten mit Symptomen von bestimmten Angststörungen. Mittlerweile sind die Apps Zanadio zur Unterstützung beim Abnehmen, Somnio zur Behandlung von Schlafstörungen, Vivira für therapeutisches Training zur Behandlung von Rücken-, Knie- oder Hüftschmerzen, Selfapy bei psychischen Belastungen und Invirto zur Behandlung von Angststörungen hinzugekommen.