Teleclinic setzt Apotheken auf schwarze Liste APOTHEKE ADHOC, 26.10.2020 11:23 Uhr
Teleclinic sorgt derzeit wieder bei vielen Vor-Ort-Apotheken für Unmut: Mehrere Apotheker beschweren sich über das Gebaren der Tochterfirma von Zur Rose. Apotheken, die sich weigern, ein zugefaxtes Rezept zu bedienen, weil sie Zweifel an dessen Verlässlichkeit haben, werden nämlich auf eine schwarze Liste gesetzt. Künftig können sie keine Rezepte mehr von Teleclinic erhalten. Geschäftsführerin Katharina Jünger bestätigt das, betont jedoch, dass das nur so lange gelte, bis E-Rezepte über die Telematikinfrastruktur (TI) versendet werden. Die Liste diene der Information der Patienten, wo sie ihre Rezepte einlösen können. Aber auch vor Einführung des offiziellen E-Rezepts könnten sich Apotheken noch umentscheiden und sich wieder von der Liste streichen lassen.
Es ist ja nicht, dass Joachim Eggers ein Feind der Digitalisierung wäre. „Ich hätte schon Lust, mit digitalen Formaten zusammenzuarbeiten und auch elektronische Rezepte zu bedienen“, sagt der Inhaber der Hamburger Nordsee-Apotheke. „Aber es muss rechtlich auf sicherem Boden stehen.“ Und genau daran hatte er jüngst seine Zweifel, als er Rezepte bedienen sollte, die er von Teleclinic erhielt. Gleich zweimal kam das in den letzten Wochen vor. „Vor ungefähr vier Wochen erhielt ich per Fax ein Rezept von Teleclinic, das aussah aus wie so eine Pixelgrafik, die man früher per SMS verschickt hat“, erzählt er. „Die Unterschrift war dabei einfach nur per Computer in einem anderen Schrifttyp abgebildet.“
Eggers wusste nicht so recht, was er damit anfangen sollte, also wendete er sich direkt an Teleclinic. „Auf meine Anfrage hieß es, das sei elektronisch signiert und ich könnte im Internet überprüfen, ob die Unterschrift echt ist. Wo und wie das gehen soll, wurde mir aber nicht erklärt. Ich müsse mich halt informieren.“ Eggers war das in dem Moment zu unsicher, sagt er. „Das war ja nicht mal ein Barcode. So ein Rezept baue ich doch in zehn Minuten am Computer selbst und dann sieht es besser aus als das. Auf so einem Kinderbild würde ich doch keine Arzneimittel verordnen“, sagt er. „Wer weiß, wo und wie oft das anderswo noch eingelöst wird.“
Nicht per Fax, sondern per Mail erhielt Anneli Matheis kürzlich ein Rezept von Teleclinic. „Das war eine ganz normale E-Mail mit einem Link, den ich anklicken sollte“, erklärt die Inhaberin der Apotheke auf der Atzel in Landstuhl. „Da war nichts verschlüsselt oder dergleichen.“ Auch sie weigerte sich, das Rezept zu bedienen. „Daraufhin wurde ich von Teleclinic angerufen und unter Druck gesetzt, dass ich Kontrahierungszwang hätte und mich rechtswidrig verhalten würde, wenn ich das verschriebene Arzneimittel nicht abgebe.“ Sie weigerte sich dennoch und wendete sich an ihre Kammer. „Dort wurde mir bestätigt, dass ich elektronische Rezepte nur dann bedienen muss, wenn ich sie über die TI erhalte.“ Bei der Kammer sei man ebenfalls über das Gebaren von Teleclinic entsetzt gewesen, sagt sie.
Auch Eggers erhielt vor wenigen Tagen nochmal einen Anruf von Teleclinic. Ein Patient wolle ein Rezept schicken und Eggers wurde gefragt, ob er es bedienen würde. „Ich habe dann erklärt, dass ich doch gar keine Möglichkeit hätte, die Echtheit zu kontrollieren. Ich weiß doch gar nicht, wie ich so ein Rezept ausbuchen kann, um zu verhindern, dass es irgendwo anders nochmal bedient wird“, erinnert er sich an das Gespräch. „Da wurde mir gesagt, dass ich dann auf eine Blacklist komme und künftig keine Rezepte mehr von Teleclinic erhalten kann. Dann ist das halt so und ich muss damit leben, war meine Reaktion.“ Matheis berichtet, ihr sei eine solche Blacklist nicht angedroht worden.
Auf Anfrage bestätigt Teleclinic-Geschäftsführerin Katharina Jünger jedoch, dass Apotheken auf eine schwarze Liste gesetzt werden können, ordnet das jedoch ein: „Der Begriff Blacklist ist irreführend“, sagt sie. „Eigentlich hat eine Apotheke die Pflicht, ein rechtsgültiges Rezept anzunehmen. Wenn eine Apotheke aber sagt, sie möchte das nicht, dann müssen wir den Patienten wissen lassen, dass er sein Rezept dort nicht einlösen kann.“ Dazu gebe es die Liste der Apotheken, die sich weigern, Teleclinic-Rezepte anzunehmen. Die erübrige sich natürlich, sobald das echte E-Rezept da ist, das die Apotheken über die TI erhalten. Doch auch vorher wolle Teleclinic ihnen die Teilhabe nicht verweigern. „Wenn diese Apotheken ihre Meinung wieder ändern, ist das natürlich super“, so Jünger. „Die Apotheken können sich immer an Teleclinic wenden und uns wissen lassen, dass sie unsere elektronischen Rezepte künftig annehmen.“ Die Faxe und Mails, über die sie bereits Rezepte erhalten haben, würden die Kontaktdaten enthalten, an die sie sich dazu wenden müssen.
Eggers stört sich aber vor allem an der Vorgehensweise seitens Teleclinic: Der Anbieter müsse auf die Apotheken zugehen, wenn er erwarte, dass seine selbstgebastelten Rezepte bedient werden – nicht umgekehrt. „Man könnte doch einfach ein Informationsschreiben an die Apotheken herausgeben, in dem über die Möglichkeiten und Wege zur Kontrolle der Rezepte aufgeklärt wird“, sagt er. „Wir sind in einem stark regulierten Bereich tätig, da kann man nicht einfach sagen, wir nehmen das jetzt an und pfeifen auf das geltende Recht. Ein kleines Unternehmen wie eine niedergelassene Apotheke wird da schnell an seine Grenzen stoßen und kann Ärger mit den Behörden bekommen.“ Er sehe deshalb auch die Kammern in der Pflicht, zeitnah Leitfäden für die Apotheken zu erstellen, damit diese wissen, wann und wie sich rechtssicher reagieren können. Am Gebaren von Teleclinic würde aber auch das nichts ändern. „Allein die Art und Weise, zu sagen, wenn man jetzt nicht sofort dieses Rezept bedient, wird man ausgeschlossen, ist unverschämt“, sagt er.