Teekanne macht nicht gesund APOTHEKE ADHOC, 05.05.2018 09:12 Uhr
Teekanne darf keine gesundheitsbezogenen Aussagen mehr für seine Produkte verwenden. Begriffe wie „Konzentration“, „mentale Fitness“ oder „geistige Leistungsfähigkeit“ suggerieren eine gesundheitsfördernde Wirkung, die nicht hinreichend belegt ist, erkannte der Hersteller in einem Vergleich mit der Verbraucherzentrale Hessen an.
Dem Vergleich vorausgegangen war ein Streit vor dem Landgericht Düsseldorf. Die Verbraucherzentrale hatte Beschwerde gegen die ungerechtfertigte Nutzung von Health Claims auf den Produkten des Düsseldorfer Unternehmens eingereicht. Auch die Versprechen „Unterstützung der geistigen Leistungsfähigkeit“ und „Guarana, Ginseng und Kolanuss tragen zur mentalen Fitness bei“ hätten den Eindruck einer gesundheitsförderlichen Wirkung verstärkt. Denn die Ginsengwurzel tauche unter anderem im Internet in Blogs, Foren oder Shops als vermeintliches Allheilmittel gegen „Müdigkeit und Schwäche“ oder „zur Stärkung“ auf, während Guarana und Kolanuss vor allem aus Energiedrinks bekannt seien.
„Wer nicht zu Aufputschmitteln greifen will, dem ist eine Kräuterteemischung mit wohlklingendem Namen ‚Konzentration‘ vielleicht gerade recht“, so Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale. Wenn Hersteller versprechen, dass ein Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel die Körperfunktion über das normale Maß hinaus steigern könne, sei jedoch Misstrauen angebracht. Denn: „Lebensmittelhersteller dürfen gesundheitsbezogene Angaben nicht frei wählen. Health Claims müssen von der EU zugelassen sein“, so Franz. Weder für die Teemischung noch für die einzelnen Zutaten ist das der Fall.
Mit dem nun geschlossenen Vergleich erkennt Teekanne die Kritik zwar implizit an. Das beanstandete Produkt sei aber ohnehin bereits vor mehr als einem Jahr aufgrund fehlender Verbraucherakzeptanz vom Markt genommen worden, so das Unternehmen. Der Vergleich sei vor diesem Hintergrund zustande gekommen. Nach dem Abverkauf der noch im Handel befindlichen Produkte ist deshalb Schluss mit dem Tee „Konzentration“.
Es ist nicht das erste mal, dass Teekanne sich mit Verbraucherzentralen streitet. 2015 führte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen das Unternehmen. Die Richter in Karlsruhe entschieden, dass Teekanne die Verbraucher mit seiner Werbung in die Irre führe. Anlass war ein Früchtetee, der auf der Verpackung mit Himbeeren und Vanille wirbt – aber keine der beiden Zutaten enthält, sondern lediglich natürliche Aromen mit Himbeer- und Vanillegeschmack, die nicht aus den namensgebenden Lebensmitteln Himbeere und Vanille stammten, sondern nur deren Geschmack imitierten.
Die Health-Claims-Verordnung der EU aus dem Jahr 2012 sorgt regelmäßig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Herstellern und Verbraucherzentralen. So ging die Verbraucherzentrale Sachsen vergangenes Jahr gegen Klosterfrau vor: Das Unternehmen bewarb ein Magnesiumpräparat mit Aussagen wie „Magnesium ist von elementarer Bedeutung für die Muskelfunktion“, „Genauso wie die Vitamine B1, B6 und B12 spielt es zudem eine große Rolle für den Energiestoffwechsel und die Nervenfunktion“ sowie „Magnesium und die Vit. B6 und B12 helfen darüber hinaus, Müdigkeits- und Erschöpfungszustände zu reduzieren“. Damit hatte Klosterfrau laut Verbraucherzentrale das „zulässige Maß der gesundheitsbezogenen Angaben“ überschritten.
Auch die Bachblütenmischung von Nelsons war bereits Gegenstand eines Rechtsstreites. Da diese als Lebensmittel eingestuft sind, dürfen zu ihnen keine gesundheitsbezogenen Aussagen gemacht werden, die nicht als Health Claims zugelassen sind, entschied das Oberlandesgericht Hamm Ende 2014. Unspezifische Aussagen, dass die Präparate in emotional aufregenden Situationen oder bei emotionalen Herausforderungen unterstützen, seien deshalb nicht zulässig.