Tamoxifen-Lieferengpass: Kleine Packung = mehrmalige Zuzahlung APOTHEKE ADHOC, 18.03.2022 08:03 Uhr
Bei dem Zytostatikum Tamoxifen müssen Apotheken derzeit besondere Wege gehen. Weil das Brustkrebsmittel nicht lieferbar ist, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Versorgungsmangel erklärt. Bekommt die Apotheke über Importe dann doch vereinzelt Ware, so werden oftmals kleine Packungen geliefert. Patientinnen, die zwei Packungen oder mehr erhalten, müssen auch mehrmals die Zuzahlung leisten.
Der Lieferengpass bei Tamoxifen soll spätestens im Mai beendet sein. Durch die Zulassung mehrerer Importe kann die Versorgungslücke kompensiert werden. Da es sich bei den Importen nicht um klassische Einzelimporte, sondern Massenimporte handelt, wird das Rezept mit der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelisteten PZN bedruckt.
Tamoxifen – aktuelle Importe
Da der bestehende Lieferengpass nur durch Importe zu kompensieren ist, hat das BMG bisher insgesamt 13 Importen eine Gestattung nach § 79 Absatz 5 AMG erteilt. Darunter auch Präparate kleiner Packungsgrößen mit nur 10, 20 oder 30 Tabletten:
- Tamoxifene EG 10 mg compresse rivestite con film (Aliud) 20 Stück – 18033158
- Tamoxifene EG 20 mg compresse rivestite con film (Aliud) 20 Stück – 18033164
- Tamoxifen 10 PCH – Niederlande (Ratiopharm) 30 Stück – 18036180
- Tamoxifen 10 mg Tablets UK (Ratiopharm) 30 Stück – 18036174
- Tamoxifen Arcana (Arcana) 30 Stück – keine PZN-Angabe
- Tamoxifen Aristo 20 mg (Aristo) 10 Stück – keine PZN-Angabe
- Tamoxifen Aristo 20 mg (Aristo) 10 Stück – keine PZN-Angabe
Patientinnen, die in der Apotheke abweichend zu ihrem Rezept mit einer N3-Packung lediglich mehrere kleinere Packungen erhalten können, müssen mehrmals die Zuzahlung leisten. Ein Zusammenfassen mehrerer Packungen zur Einsparung der selbst zu entrichtenden Kosten für die Kundin ist nicht möglich. Natürlich kann der/die Apotheker:in oder PTA auch nur eine Packung abgeben – eventuell ist der Lieferengpass bei der nächsten Rezepteinlösung bereits beendet.
Ohnehin hatte der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Ärzt:innen aufgefordert, statt der üblichen 100-Tabletten-Packung kleinere Packungsgrößen zu verordnen. Nur so könne eine Versorgung aller Patientinnen und Patienten bis Mai gelingen. Die Verordnung von Großpackungen (N3) für einzelne Patientinnen und Patienten in den kommenden Wochen könne hingegen dazu führen, dass die verfügbaren Arzneimittel bereits vor dem ersten Mai ungleichmäßig verteilt sein werden. Generell sollen Apotheken auch kein Tamoxifen lagern, sodass eine gleichmäßige Verteilung der vorhandenen Importe erfolgen kann.
Securpharm: Übrigens müssen bei der Abgabe auch Sonderregelungen zur Securpharm-Verifizierung beachtet werden. Dadurch, dass Tamoxifen-haltige Arzneimittel nach § 79 Abs. 5 AMG durch einen Sondervertriebsweg bezogen werden können, sind bei der Abgabe die Vorgaben zur Verifikationspflicht des exportierenden Landes entscheidend. Packungen aus Italien, der Schweiz, Großbritannien und Griechenland müssen nicht verifiziert und ausgebucht werden. Packungen aus anderen EU-Staaten wie beispielsweise den Niederlanden müssen regulär verifiziert und bei Abgabe ausgebucht werden.