Lucentis: Novartis fordert zuviel dpa/APOTHEKE ADHOC, 27.08.2013 14:55 Uhr
In dem langwierigen Streit mit dem Hersteller Aposan um das Umfüllen von Lucentis (Ranibizumab) in kleinere Dosen hat sich Novartis vor dem Hamburger Landgericht (LG) vorerst nicht durchsetzen können. Die Unterlassungsanträge seien unbegründet, heißt es in dem Hinweisbeschluss hervorgeht. Anfang Oktober soll der Prozess fortgesetzt werden.
Die Aposan-Tochter Apozyt füllt Lucentis in Spritzen ab, die die jeweils für eine Injektion notwendige, vom Arzt verschriebene Dosis enthalten. Auf diese Weise kann Apozyt mit einem Originalpräparat mehrere Spritzen herstellen, sodass die Therapiekosten reduziert werden können. Die Spritzen werden unter sterilen Bedingungen abgefüllt und anschließend an Apotheken versendet, die diese an Ärzte abgeben.
Aus Sicht von Novartis ist auch für das Befüllen von Fertigspritzen mit Teilmengen unveränderter Arzneimittel eine Zulassung erforderlich. Das LG hatte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Die Richter in Luxemburg hatten entschieden, dass keine Zulassung erforderlich ist, wenn die Umfüllung nicht zu einer Veränderung des Arzneimittels führt und nur auf der Grundlage individueller Verordnungen vorgenommen wird.
Ob dies auf Apozyt zutrifft, muss das LG nun prüfen. Novartis hatte aber nach wie vor ein Totalverbot der Portionierung gefordert und muss nun seinen Antrag umstellen und in einer neuen Fassung bis zum 23. September einreichen.
Lucentis wird in Durchstechflaschen mit 0,23 Millilitern Inhalt vertrieben. Die Ärzte ziehen den gesamten Inhalt in eine Spritze und stoßen den Inhalt wieder aus, bis die Spritze nur noch die empfohlene Dosierung von 0,05 Milliliter enthält.