Strafverfahren: Almased nimmt Stellung Alexander Müller, 02.10.2019 15:24 Uhr
Der Geschäftsführer des Diätmittel-Herstellers Almased muss sich derzeit vor dem Landgericht Stade verantworten. Wegen mutmaßlich unzulässiger Werbeaussagen läuft gegen ihn ein Strafverfahren. In einer Stellungnahme gegenüber APOTHEKE ADHOC zeigt sich der Hersteller optimistisch.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Almased-Geschäftsführer vor, in sieben Fällen gesundheitsbezogene Angaben bei der Bewerbung von Almased verwendet zu haben. Dadurch habe er vorsätzlich gegen die EG-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel verstoßen. Ein zweiter Angeklagter soll ihm dabei geholfen haben.
Die Almased-Spitze betont auf Nachfrage, dass das Verfahren vor dem LG Stade den Zeitraum zwischen Juni 2014 und März 2015 betrifft, also nichts mit der aktuellen Werbung zu tun oder gar mit dem Produkt habe. „Es wird dabei angegriffen, dass wir gesundheitsbezogene Werbeaussagen in dem betreffenden Zeitraum gemacht haben sollen, die angeblich nicht von der EU-Health Claim Verordnung gedeckt sind.“
Die Wahrhaftigkeit der Aussagen, die im Übrigen durch wissenschaftliche Studien mit dem Produkt bewiesen seien, würden in dem Verfahren von keiner Seite bezweifelt, heißt es in der Stellungnahme weiter. Auch die reale Existenz der Testimonials habe man „eindrucksvoll beweisen“ können.
Mehrfach sei Almased angeboten worden, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. „Worauf wir verzichtet haben, in der Hoffnung gerichtlich feststellen lassen zu können, das wir nichts rechtswidriges getan haben, selbst auf das Risiko ‚negative Presse‘ zu bekommen.“
Beim Hersteller hofft man auf die Treue der Apotheker: „Es würde mich freuen, wenn unser Mut diesbezüglich von den Apotheken honoriert würde. Almased befindet sich selbstverständlich ordnungsgemäß im Verkehr.“
Die Medienanwälte des Unternehmens betonen in einer Stellungnahme außerdem, dass es in dem Verfahren weder um einen Wettbewerbsverstoß gehe, noch um Verbrauchertäuschung oder unwahre Werbeaussagen. Geklärt werde lediglich, ob einzelne Claims von der EU-Verordnung erfasst seien.
Nächster Termin zur mündlichen Verhandlung ist laut einer Gerichtssprecherin am 10. Oktober. Bis dahin hat das Gericht verschiedene Anträge zu prüfen. Die Anwälte des Angeklagten hatten unter anderem eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens gefordert.