Acht Hildesheimer Apotheker müssen einem Beschluss des Bundeskartellamts zufolge insgesamt 150.000 Euro Strafe zahlen, weil sie Preise für OTC-Arzneimittel abgesprochen haben sollen. Vor einem Jahr hätten etwa 50 Apotheken - also offenbar alle der Stadt - mit gemeinsamen Preisen für ausgewählte, nicht rezeptpflichtige Arzneimittel geworben und damit gegen das Kartellverbot verstoßen.
Hintergrund war der Umzug der Kooperationsgesellschaft easyApotheke von Hannover nach Hildesheim. Einige Apotheker befürchteten laut Kartellamt einen zunehmenden Preiswettbewerb. Um dieser Gefahr vorzubeugen, sollen sich die Apotheker zu einer Werbegemeinschaft zusammengeschlossen haben, die mit reduzierten, abgesprochenen Preisen für einzelne Arzneimittel warb. Auf diese Weise sollte easyApotheke offenbar der Markteintritt erschwert oder unmöglich gemacht und eine Ausweitung des Preiswettbewerbs zwischen den Hildesheimer Apotheken verhindert werden. easyApotheke schaltete Medien und Politiker ein, die ihrerseits das Kartellamt auf die Vorgänge aufmerksam machten.
Den drei Apothekern, die die „Preisoffensive“ initiiert hatten, wurden nach Angaben des Kartellamts Bußgelder in Höhe von 25.000 Euro auferlegt. Fünf weitere Apotheker, die ebenfalls aktiv beteiligt waren, erhielten Bußgelder in Höhe von je 15.000 Euro. Verfahren gegen die weiteren beteiligte Apotheker wurden wegen deren geringen Tatbeitrags eingestellt.
Die Wettbewerbsbeschränkung soll lediglich in Niedersachsen Auswirkungen gehabt haben; die Niedersächsische Landeskartellbehörde hatte das Verfahren jedoch an das Bundeskartellamt verwiesen. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig.
Das Kartellamt hat außerdem gegen neun Landesapothekerverbände (LAV), den Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) sowie fünf Pharma-Hersteller Geldbußen in Höhe von insgesamt 465.000 Euro verhängt. Ein Verfahren gegen die Bayer Vital GmbH, in dessen Zusammenhang im Oktober zwei Unternehmensstandorte durchsucht worden waren, ist noch anhängig.
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