Versandhandel

Steuerbetrug: Amazon und Ebay sollen haften

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Berlin -

Betreiber elektronischer Marktplätze wie Amazon sollen für die fällige Umsatzsteuer von ausländischen Partnerunternehmen aufkommen. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung. Die Bundesregierung will demnach zügig gegen Steuerbetrug im Internet vorgehen. Das neue Gesetz würde Konzerne wie Amazon oder Ebay treffen, die Verkaufs-Plattformen für ausländische Händler anbieten.

Von Januar an sollen dem Bericht zufolge alle Betreiber elektronischer Marktplätze wie Ebay oder Amazon verpflichtet werden, bestimmte Daten der Händler zu erfassen, die über ihre Internetseiten Geschäfte machen. Die Zeitung bezieht sich auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschieden will.

Mit dem Vorhaben sollen die Finanzämter prüfen können, ob die Händler ordnungsgemäß Steuern zahlen. Außerdem sollen Betreiber von Plattformen für den Schaden haften, der entsteht, wenn ihre Händler keine Umsatzsteuer abführen, heißt es. Konservativen Schätzungen der Bundesregierung zufolge entgeht der deutschen Staatskasse laut Bericht pro Jahr ein hoher dreistelliger Millionenbetrag, da besonders Händler aus Ländern außerhalb der Europäischen Union bei Online-Geschäften zu wenig oder keine Umsatzsteuer abführen.

Vor allem Firmen aus Asien hätten sich darauf verlegt, ihren Online-Handel als Steuersparmodell zu nutzen. Allein auf dem deutschen Marktplatz vom Amazon stammten demnach mehr als 24.000 Anbieter aus China oder Hongkong. In der Branche gehe man davon aus, dass drei Viertel dieser Händler keine Umsatzsteuer abführten. Amazon bietet Firmen über den Marketplace eine Verkaufsplattform an. Gegen eine Gebühr können sich Unternehmen anmelden und die Reichweite des Konzerns nutzen. Auf Wunsch übernimmt der US-Händler die Logistik.

Solche „günstigen Umstände“ begünstigen laut Süddeutsche Zeitung den Steuerbetrug: Die Warenanbieter brauchten daher keine eigenen Mitarbeiter oder Lager in Deutschland; Amazon bewahre die Waren in Zentrallagern auf, verschicke sie auf Bestellung an Kunden, ziehe das Geld ein und überweise es beispielsweise nach China. Der Kunde bekomme oft gar nicht mit, dass die Ware gar nicht von Amazon stamme. Hierzulande wird der Handel mit apothekenpflichtiger Ware über den Amazon-Marketplace derzeit gerichtlich angegriffen.

Amazon ist auf Wachstumskurs. Aktuellen Zahlen zufolge vereint der Internetriese mittlerweile die Hälfte des gesamten Onlinehandels in den USA auf sich. Der Online-Markt 2018 wird bis dato auf knapp 253 Milliarden US-Dollar (215 Milliarden Euro) geschätzt. Laut der Marktforschungsfirma eMarketer hat Amazon im laufenden Jahr 49,1 Prozent davon eingefahren. Nummer 2 mit gewaltigem Abstand ist Ebay mit 6,6 Prozent Marktanteil. Auf dem dritten Platz folgt Apple mit 3,9 Prozent, kurz vor dem Einzelhandelsriesen Walmarkt mit 3,7 Prozent.

Laut einer Studie des Handelsverbandes Deutschland (HDE) beherrscht der Konzern auch hierzulande schon fast die Hälfte des Onlinehandels. 46 Prozent der Umsätze entfielen demnach auf die deutsche Amazon-Tochter. Nach Hochrechnungen von t3n beträgt der Umsatzanteil in Deutschland sogar schon 53 Prozent.

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